III, 61. Herr von Mérey an Grafen Berchtold, 31. Juli 1914

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Telegramm Nr. 569


R o m, den 31. Juli 1914
Aufg. 1 Uhr 30 M. a m.
Eingetr. 11 Uhr. • / . a. m. 1./8.


C h i f f r e   —   S t r e n g   g e h e i m


Antwort auf Telegramm Euer Exzellenz Nr. 908 vom 30.1.M.[1]

Meine Ansicht in der Kompensationsfrage hatte ich in meinen Telegrammen vom 26.1. M., Nr. 541, 28. 1. M., Nr. 547, und 29. 1. M., Nr. 552[2], in meinem Berichte und dem Privatschreiben vom 29. 1. M. und in meinem vorletzten und letzten Briefe an Sektionschef Grafen Forgách niedergelegt.

Entgegen meinen Ratschlägen sind Euer Exzellenz unter dem Drucke der deutschen Regierung dem hiesigen Kabinett in dieser Frage durch die in dem Telegramme vom 28. 1. M., Nr. 892, enthaltene Erklärung[3] bereits zu drei Vierteln entgegengekommen. Eine zum großen Teil gelungene Chantage setzt aber nätürlich bezüglich des Restes um so stärker ein. Tatsächlich hat auch mir heute Minister des Äußern bemerkt, er habe in Beantwortung dieser Erklärung nach Wien mitgeteilt, daß dieselbe vag und ungenügend sei. Es ist daher dermalen eine besonders schwierige Aufgabe für mich, einen Rat in einer Situation zu erteilen, in welche wir uns gegen meine Ansicht und gegen meine wiederholte Warnung begeben haben.

Meiner Überzeugung nach hängt die Frage, ob Italien am Kriege teilnimmt oder neutral bleibt, nicht wirklich von der Kompensation ab, sondern hauptsächlich von der hiesigen Beurteilung der ganzen europäischen Situation und von militärischen Erwägungen. Wir könnten daher riskieren, in der Kompensationsfrage weittragende Engagements einzugehen, ohne vielleicht den Zweck, die militärische Kooperation Italiens, zu erreichen.

Nachdem wir ferner über das Kompensationsobjekt offenbar nicht im klaren sind und doch nicht im voraus eine Kompensation fixieren können, insolange wir selbst noch nicht wissen, was wir bekommen, können wir meines Erachtens äußerstenfalls nur noch einen Schritt weitergehen und erklären, daß wir nach Abschluß des — lokalisierten oder allgemeinen — Krieges bereit sind, Italien im Sinne des Artikels VII des Dreibundvertrages eine adäquate Kompensation einzuräumen, falls wir selbst Territorien auf dem Balkan, sei es definitiv, sei es in einer die italienische Okkupation des Dodekanes übersteigenden Dauer, okkupieren sollten und falls Italien seine Bundespflichten exakt erfüllt.




  1. Siehe III, Nr. 35.
  2. Siehe die Telegramme II, Nr. 50, II. Nr. 86, und III, Nr. 10.
  3. Siehe III, Nr. 87.



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