Nr. 208. Der rumänische Gesandte in Berlin an das Auswärtige Amt, 26. Juli 1914
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Geheim! Berlin, den 13 /26. Juli 19142
Die k. rumänische Regierung, welche durch die sich
überstürzenden Ereignisse in die Lage kommen kann, ihre Bünd-
nispflichten zu erfüllen, legt den größten Wert darauf, im engsten
Einvernehmen mit dem Deutschen Reich rechtzeitig derart unter-
richtet zu werden, daß sie ihrerseits die notwendigen politischen
und militärischen Maßnahmen treffen, insbesondere die öffentliche
Meinung des Landes auf die eventuell zu fassenden Entschlüsse
von größter Tragweite für Rumänien vorbereiten kann.
In diesem Sinne hat sowohl S. M. der König, als auch der
Ministerpräsident Bratianu den Unterzeichneten instruiert, wenn
es auch bei seiner Abreise von Rumänien noch nicht ersichtlich
war, daß wir so nahe vor dieser Entscheidung standen.
A. B e l d i m a n
1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 26. Juli nachm. Die Mitteilung
muß jedoch vor Absendung von Nr. 193 erfolgt sein. Siehe auch
Nr. 209 und 210.