IV. Das Ultimatum an Serbien

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     Eine Verkennung der politisch-militärischen Zusammenhänge
ist es, wenn Deutschland, nachdem einmal die moralisch ge-
wißnichtzubilligende Aktion gegen Serbien beschlossen
war, ein besonderer Vorwurf daraus gemacht wird, daß es Öster-
reich zu einem raschen Vorgehen drängte. Denn wenn Öster-
reich-Ungarn politisch und militärisch rascher gehandelt hätte,
so würde vermutlich ein Eingreifen Rußlands und damit die Aus-
dehnung des Konflikts nicht erleichtert, sondern erschwert
worden sein. Kautsky selbst schreibt, daß man hoffte, „durch
Überrumpelung mit der Kriegserklärung (ergänze: an Serbien)
den Weltfrieden zu erhalten" (K. Seite 64). Es ist zudem vom
realpolitischen Standpunkte aus gar nicht erwiesen, daß
diese Rechnung „falsch" war: die Probe darauf wurde nicht gemacht,
denn es ist ja zu dem in Berlin gewünschten raschen Handeln nicht
gekommen.
     Daß die an Serbien zu stellenden Forderungen in Berlin, ob-
wohl nicht in allen Einzelheiten bekannt, als unannehmbar an-
gesehen wurden, ist längst kein Geheimnis mehr. Daß man über-
haupt in Berlin, ebenso wie in Wien, die kriegerische Auseinander-
setzung mit Serbien wünschte, hat auch die deutsche Vierer-
kommission in Versailles mit aller Deutlichkeit ausgesprochen und
hinzugefügt, daß „heute die Welt sich nach einem Völkerbund
sehne, in dem militärische Maßnahmen nicht mehr zulässig sind,
und in dem alle Nationen, ob groß oder klein, ob stark oder schwach,
die gleichen politischen und wirtschaftlichen Rechte genießen".
Seitdem ist durch die österreichischen Veröffentlichungen als neue
Tatsache noch bekannt geworden, daß man in Wien die in Potsdam
erhaltene Zusage der Rückendeckung durch Deutschland in einem
sehr weitgehenden Sinne auslegte, und daß die österreichischen
Beteuerungen, serbisches Gebiet nicht annektieren zu wollen, mit
der durchaus verwerflichen und heuchlerischen doppelten reservatio
mentalis „strategisch notwendiger Grenzberichtigungen" —
worunter natürlich alles mögliche verstanden werden kann — und
der „Verkleinerung Serbiens zugunsten anderer Staaten" gemacht
worden sind (Protokoll vom 19. Juli 1914, Rotbuch 1919 Nr. 26).
     Aber so scharf man auch solche Hintergedanken und das am
23. Juli in Belgrad übergebene, nach Form und Inhalt das berech-
tigte Selbstgefühl der Serben aufs tiefste verletzende Ultimatum
verdammen muß, so bleibt heute, nach dem Versailler Frieden,
ein solches Urteil einseitig und parteiisch, wenn man nicht hinzu-
fügt, daß seitdem die Welt viel Schlimmeres erlebt hat, so daß die
österreichische Note weit zurücksteht hinter den unzähligen Ulti-
maten, mit denen die Entente das wehrlose deutsche Volk über-
schüttet hat. Worüber hat die öffentliche Meinung im Juli 1914
sich am meisten aufgeregt? Über die Punkte 5 und 6, denen zufolge
die Teilnahme österreichisch-ungarischer Beamter an der Unter-
drückung der großserbischen Agitation und an den gerichtlichen
Untersuchungen gegen die der Mithilfe am Attentat vom 28. Juni
verdächtigen serbischen Beamten und Offiziere gefordert wurde.
Heute wird von Deutschland verlangt, daß es zur Überwachung
seiner gesamten militärischen und finanziellen Maßnahmen einen
Schwärm von Ententekommissionen aufnimmt und besoldet, daß
es ferner eine noch nicht bekannte, allem Anschein nach sehr große
Anzahl deutscher Staatsangehöriger an fremde Gerichte ausliefert,
ein in der Geschichte aller Zeiten unerhörter Vorgang. Es wird ferner
bei der Kritik des Ultimatums, wohl mehr aus Unwissenheit als in
böswilliger Absicht, ständig übersehen, daß Graf Berchtold schon
am 25. Juli nach Petersburg — leider nur streng vertraulich und
nicht öffentlich — hatte wissen lassen, er denke bei Punkt 5 an
die Errichtung eines geheimen „Bureau de Sürete" in Belgrad,
das nach Art der analogen russischen Einrichtungen in Paris und
Berlin funktionieren und mit der serbischen Polizei und Verwal-
tungsbehörde kooperieren würde, wovon Sasonow am 27. Juli
verständigt wurde (Rotbuch 1915, Nr. 27; G. Seite 164 und 208).
Der russische Außenminister war also ziemlich bald über einen der
beiden am meisten beanstandeten Punkte des Ultimatums in be-
friedigender Weise aufgeklärt und dadurch, wie er sich selbst aus-
drückte, „wesentlich beruhigt" (G. Seite 209). Wer heute noch
das österreichische Ultimatum kritisiert, ohne die vorerwähnten
Umstände zu berücksichtigen, der kennt die Akten und den Ver-
sailler Frieden nicht.
     Bei der Vorgeschichte des Ultimatums begeht Kautsky eine
ähnliche „Unvorsichtigkeit", wie er sie bei Eisners Publikation des
bayerischen Gesandtschaftsberichts vom 18. Juli bedauert (K,
Seite 35). Dem Beispiel der Ententekommission folgend, gibt er
von dem Bericht des österreichischen Sektionsrates von Wiesner,
der in Sarajevo Einsicht in die Akten des Prozesses gegen die Atten-
täter zu nehmen hatte, nur den einen Absatz wieder, wonach die
Mitwisserschaft der serbischen Regierung an der Leitung und Vor-
bereitung des Attentats als ausgeschlossen anzusehen sei (K. Seite 40),
erwähnt jedoch nicht, daß dieser selbe Bericht, der nach Berlin
nicht mitgeteilt worden ist, im übrigen sehr schwere Anklagen
erhebt, nämlich nicht nur Betreibung der großserbischen Propa-
ganda von Serbien aus, und zwar nach der Überzeugung aller maß-
gebenden Kreise „unter Förderung sowie mit Wissen und Billigung"
der serbischen Regierung, sondern auch Mitwirkung eines serbischen
Beamten und eines serbischen Offiziers bei Vorbereitung des Atten-
tats und Bereitstellung von Bomben, Pistolen, Munition und Gift,
endlich Schmuggel der Attentäter und ihrer Waffen über die Grenze
durch serbische Grenz- und Finanzwachorgane (Rotbuch 1919,
Nr. 17).