Nr. 639 Vom Chef des Generalstabs der Armee vorgelegter Entwurf zu einer Note an die luxemburgische Regierung, 2. August 1914: Difference between revisions

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Nr. 639
Vom Chef des Generalstabs der Armee vorgelegter Entwurf zu einer Note an die luxemburgische Regierung1


     Zu ihrem größten Bedauern ist die deutsche Regierung so plötz-
lich in die Zwangslage versetzt worden, zum Schutze der deutschen
Bahnen in Luxemburg schwache Truppen auf luxemburgisches Ge-
biet vorzuschicken, daß keine Zeit mehr vorhanden war, sich vorher
mit der luxemburgischen Regierung ins Einvernehmen zu setzen.
Die von uns getroffene Maßregel wurde unvermeidlich durch die
hier aus Frankreich vorliegenden Nachrichten, nach denen fran-
zösische Streitkräfte im Vormarsch gegen die luxemburgische
Grenze befindlich sind. Die luxemburgische Regierung wolle ver-
sichert sein, daß deutscherseits keinerlei feindliche Absichten gegen
das benachbarte und befreundete Luxemburg der durch die mili-
tärische Lage gebotenen Maßnahme zugrunde liegt. Die deutsche
Regierung gibt die bündige Versicherung ab, daß sie weder beab-
sichtigt, den Bestand des Herzogtums und seine Monarchie in irgend-
einer Weise anzutasten oder zu bedrohen. Vielmehr wird Deutsch-
land gerne die Garantie übernehmen, daß, wenn Luxemburg nicht
seinerseits feindliche Akte gegen Deutschland oder seine Truppen
unternimmt, der luxemburgische Staat nach erfolgtem Friedens-
schluß in seinem jetzigen Bestände unbedingt anerkannt werden wird.


1 Niederschrift nach Moltkes Diktat vom 2. August. Überholt durch die
(Nr. 640, 642, 643) abgedruckten Telegramme; Generalstab am 2. August
1215 nachm. vom Auswärtigen Amt entsprechend telephonisch verständigt.
Im Entwurf nachträgliche Bleistiftzusätze und Streichungen des Aus-
wärtigen Amts.