Nr. 6 Der Geschäftsträger in Berlin an das Ministerium des Äußern: Difference between revisions
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Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein- <br> | Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein- <br> | ||
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befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung | befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung. <br> | ||
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer <br> | Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer <br> | ||
Wehrpflichtiger genehm. <br> | Wehrpflichtiger genehm. <br> |
Revision as of 10:36, 29 September 2015
WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang IV. > Nr. 6
Telegramm Berlin, den 25. Juli 19141
Im Nachgange zum Telegramm von gestern2.
Reichsleitung ersucht wegen einheitlichen Vorgehens im Reich
Vermittlung bayerischer Behörden bei Zustellung österreichischer Ein-
berufungsorders oder Bekanntmachung österreichischer Mobilmachungs-
befehls zu unterlassen, solange nicht auch deutsche Mobilmachung.
Dagegen Eisenbahnerleichterungen bei Heimschaffung österreichischer
Wehrpflichtiger genehm.
Näheres hierüber direkt vom Reichseisenbahnamt.
S c h o e n
1 Zum Telegraphenamt nachm.
2 Siehe Nr 5 Anm. 2