VII. Die Ultimaten nach Petersburg und Paris

From World War I Document Archive
Revision as of 11:50, 27 November 2015 by Woodz2 (talk | contribs) (Created page with "<p align="right"> WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 5 (Commentary) > Glossen z...")
(diff) ← Older revision | Latest revision (diff) | Newer revision → (diff)
Jump to navigation Jump to search

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 5 (Commentary) > Glossen zu den Vorkriegsakten > VII. Die Ultimaten nach Petersburg und Paris


     Kaiser Franz Josef sah schon nach Empfang des Telegramms
seines Petersburger Botschafters über die russische  T e i l  mobil-
machung, das am 29. Juli 100 abends in Wien eintraf (G. Seite 247,
Anm. 2), dem Monarchen aber vielleicht erst am 30. zur Kenntnis
gebracht wurde, die Fortsetzung der Vermittlung als aussichtslos
an und telegraphierte am 31. Juli, 16 nachm., nach Berlin:
          „Eine neuerliche Rettung Serbiens durch Rußlands Inter-
     vention müßte die ernstesten Folgen für meine Länder nach
     sich ziehen, und ich kann daher eine solche Intervention un-
     möglich zugeben" (D. Nr. 482).
     Inzwischen hatte mit dem Bekanntwerden der  a l l g e m e i n e n
russischen Mobilmachung in Berlin am 31. Juli, 114 vormittags,
auch dort die politische Leitung ihren Widerstand gegen das Drängen
der militärisch verantwortlichen Stellen wenigstens teilweise auf-
gegeben. Um 10 nachmittags wurde zwar noch nicht die Mobil-
machung mit Mobilmachung beantwortet, sondern einstweilen nur
der „Zustand drohender Kriegsgefahr" erklärt. Immerhin trat
das ein, was Oberst Repington tags vorher — für Rußland damals
schon zutreffend, für Deutschland noch nicht — geschrieben hatte:
„Militärische Forderungen haben jetzt den Vorrang vor politischen
Erwägungen" (military exigencies now override political conside-
rations), und auch seine andere Vorhersage bewahrheitete sich:
„Es wird ein Wunder sein, wenn nicht sehr bald nach Ankündigung
einer russischen Mobilmachung ganz Europa in Flammen stehen
wird" (in a very Short time after a Russian mobilisation is announced,
it will be a miracle if all Europe is not aflame). Er hatte wohl schon
eine Ahnung, wenn nicht eine genaue Kenntnis, von dem, was die
französich-russische Militärkonvention über Mobilmachungen ver-
einbart hatte. Spätestens am 31., vermutlich aber schon am 30.,
hatte auch  F r a n k r e i c h  den letzten Schritt vor der Mobil-
machung getan, nämlich den Befehl zur  A u f s t e l l u n g  d e s
G r e n z s ch u t z e s  (ordre de depart en couverture) erlassen,
demzufolge 11 Infanterie- und 3 Kavalleriedivisionen mobilisiert
wurden und an die Grenze abrückten (Weißbuch Juni 1919, Seite 74).
     Da Deutschland die russische Mobilmachung nicht sofort, wie
es auch der strengste Pazifist als berechtigt anerkennen müßte, mit
Mobilmachung, sondern mit Erklärung des Zustandes drohender
Kriegsgefahr beantwortete, erging um 320 nachmittags ein zwölf-
stündiges Ultimatum nach Petersburg, das die Einstellung aller
Kriegsmaßnahmen gegen Deutschland  u n d   Ö s t e r r e i c h  for-
derte (D. Nr. 490). Dieser Zusatz „und Österreich" wurde für
nötig erachtet, um allen Einwänden Rußlands, seine Mobilmachung
richte sich nur gegen Österreich, den Boden zu entziehen (Blau-
buch Nr. 121), und im Hinblick auf die nunmehr erwiesene Doppel-
züngigkeit der amtlichen russischen Angaben über die getroffenen
militärischen Maßnahmen kann diese Begründung nicht mehr ais
ungerechtfertigt angesehen werden. Immerhin wäre es wohl rich-
tiger gewesen, eine solche Anfrage nicht ohne Mitwirkung Öster-
reichs zu stellen oder wenigstens anzufügen, daß, falls Rußland seine
Mobilmachung einstelle, Deutschland sich dafür verbürge, daß
auch Österreich gegenüber Rußland das gleiche tun werde. Tat-
sächlich scheint man sich Wien gegenüber auf die telephonische
Mitteilung beschränkt zu haben, daß die Absicht bestehe, „ein Ulti-
matum an Rußland wegen Einstellung der Mobilmachung zu richten"
(G. Seite 308, Abs. 6).
     Weit verhängnisvoller war etwas anderes. Der deutsche Kriegs-
plan wollte, wie wohl den Generalstäben aller Länder bekannt war,
im Osten nur eine geringe Anzahl Korps belassen, die Masse aber
ohne Zeitverlust gegen Westen werfen. Deshalb wurde gleichzeitig
mit dem nach Petersburg gehenden zwölfstündigen Ultimatum auch
nach Paris eine auf 18 Stunden befristete Anfrage gerichtet, ob
Frankreich „in einem russisch-deutschen Kriege neutral bleiben
wolle" (D. Nr. 491). Besonders schlimm war es, daß man in einem
geheimen Zusatz für den wenig wahrscheinlichen Fall einer franzö-
sischen Neutralitätserklärung die Besetzung der Festungen Toul
und Verdun „als Pfand" fordern zu müssen glaubte, was zweifels-
ohne eine gänzlich unannehmbare Forderung bedeutete, die auch
ein Jaures mit Entrüstung zurückgewiesen hätte. Man darf die
Frage aufwerfen, ob das Ultimatum an Frankreich so früh nötig
war. Gab Rußland innerhalb einer bestimmten Frist keine oder eine
abschlägige Antwort, so erging der deutsche Mobilmachungsbefehl,
und diesem folgte doch zweifelsohne sofort der französische, worauf
die Stellung der Anfrage in Paris, ohne den unannehmbaren ge-
heimen Zusatz, gerechtfertigt gewesen wäre.
     Man kann daher zu dem Schlüsse kommen, daß die Anfrage in
Petersburg anders zu fassen, die nach Paris aber vorläufig entbehr-
lich gewesen wäre. Aber auch in solchem Falle würden die Er-
eignisse kaum anders verlaufen sein. Rußland hätte seine Mobil-
machung nicht rückgängig gemacht, denn die Demobilisierung von
Millionenheeren ist nicht so einfach, wie Kautsky auf Seite 136 an-
nimmt. Die militärische Begründung, die Zurücknahme einer
Mobilmachung sei „technisch unmöglich", ist zwar nicht wörtlich
dahin zu verstehen, daß ein solcher Gegenbefehl überhaupt nicht
durchführbar sei, aber die Unterbrechung oder Einstellung einer
Massenmobilmachung ruft derartige Störungen in den militärischen
Vorbereitungen und im Verkehrswesen hervor, daß der betreffende
Staat für längere Zeit in einen Zustand operativer Unterlegenheit
gerät, den während politischer Krisen kein Staatsmann wird ver-
antworten können. Wenn aber Rußland nicht demobilisierte,
m u ß t e  Deutschland mobil machen, Frankreich  m u ß t e  folgen.
     Bei dem Vergleich der nach Petersburg und Paris gerichteten
Anfragen wird hervorgehoben, daß in der ersteren der „entschei-
dende Satz" fehlte, „die Mobilmachung bedeute unvermeidlich
Krieg" (K. Seite 137). Dazu ist zu bemerken, daß die Auffassung
über die Tragweite der deutschen Mobilmachung schon einmal
am 26. Juli und dreimal am 29. nach Petersburg gedrahtet worden
war (D. Nr. 219, 342, 359, 380), so daß eine nochmalige Wieder-
holung überflüssig war und dem deutschen Ultimatum eine
weitere, unerwünschte Schärfe gegeben hätte.