Österreichischer Vorschlag für Gebietsabtretungen

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27. März 1915


The Austrian proposal for handing over territories according to Italian desires. Source: Gruner, Ferdinand; Der Treubruch Italiens - unter Benützung amtlicher Quellen, München 1916


Italien würde sich verpflichten, bis zum Ende des gegenwärtigen Krieges Österreich-Ungarn und seinen Verbündeten gegenüber eine wohlwollende Neutralität in politischer, militärischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu beobachten.

In diesem Sinne würde es sich überdies verpflichten, Österreich-Ungarn während der ganzen Dauer des gegenwärtigen Krieges volle und ganze Aktionsfreiheit auf dem Balkan zu gewähren und im voraus auf jede neue Kompensation für territoriale oder andere Vorteile zu verzichten, die sich für Österreich-Ungarn allenfalls aus dieser Aktionsfreiheit ergeben würden. Diese Abmachung würde sich aber nicht auf Albanien erstrecken, hinsichtlich dessen das zwischen Österreich-Ungarn und Italien bestehende Übereinkommen sowie die Beschlüsse der Londoner Botschafter-Réunion in Kraft bleiben würden.

Österreich-Ungarn seinerseits wäre zu einer Gebietsabtretung in Südtirol - die Stadt Trient inbegriffen - bereit. Die detaillierte Abgrenzung würde in der Weise festgestellt werden, daß die strategischen Erfordernisse, die sich aus einer neuen Grenze ergeben, sowie die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt seien.

Diese Gebietsabtretung Österreich-Ungarns hätte für Italien die Verpflichtung zur Folge, die auf das fragliche Gebiet entfallende Quote der österreichischen Staatsschuld sowie der Provinzial-, Gemeinde- und anderen Schulden, soweit letztere eine staatliche Garantie genießen, zu übernehmen. Italien würde weiters sich zur Zahlung einer Globalsumme an Österreich-Ungarn verpflichten zur Entschädigung für alle vom Staate in dem abzutretenden Gebiete vorgenommenen Investitionen, unbeschadet des Ankaufes der auf diesem Gebiete befindlichen Eisenbahnlinien und der kollektiven wie individuellen Vergütungen (Eigentum der Kirche, Majorate, Pensionen der ehemaligen öffentlichen Funktionäre usw.).

Sobald das Übereinkommen auf der oberwähnten Grundlage im Prinzip hergestellt sein wird, würden Österreich-Ungarn und Italien in die Besprechung der Details eingehen. Das aus diesen Besprechungen sich ergebende endgültige Einvernehmen würde in einer zwischen Österreich-Ungarn und Italien abzuschließenden geheimen Konvention niedergelegt werden.


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