3. Schlußbetrachtung

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 5 (Commentary) > VIII. Die Frage der Verantwortlichkeit > 3. Schlußbetrachtung


     Zu einem gerechten Urteil in der Frage der Verantwortlich-
keit ist es unerläßlich, der Untersuchung nur die Gesichtspunkte
von 1914, und nicht die von 1919 zugrunde zu legen. Für den rück-
blickenden Beschauer ist es leicht, heute klüger und gerechter
zu sein als die Männer, die in den kriegsentscheidenden Tagen die
Geschicke der Welt bestimmten. Ihrem Handeln und Unterlassen
darf der Maßstab der durch den langen Krieg veränderten Auf-
fassung nur angelegt werden, wo es gilt, aus der Vergangenheit
Lehren für die Zukunft zu ziehen. Ausgangspunkt für die Be-
trachtung des Schuldproblems darf ferner nicht die Frage sein,
wer recht und wer unrecht hatte. Von seinem Standpunkt aus
hatte Serbien recht, wenn es seinen nationalistischen Zielen nach-
strebte. Österreich - Ungarn hatte nicht minder recht, wenn es
seinen Besitzstand zu wahren suchte. Rußland hatte die Pflicht,
die Versprechungen einzulösen, die es Serbien gegeben hatte.
Deutschland mußte die gewaltsame Auflösung seines einzigen ver-
läßlichen Bundesgenossen zu verhindern suchen. Frankreich und
England waren gezwungen, ihren Vertragspflichten nachzukommen.
„Recht" hatte ein jeder. Die Frage, die gestellt werden muß, ist,
ob ein jeder das tat, was von seinem Standpunkt aus berechtigt
und nach den allgemeinen Begriffen erlaubt war. In erster Linie
ist aber zu erforschen : Was haben die einzelnen Regierungen g e -
w o l l t  und  b e a b s i c h t i g t ?

     Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, ist festzustellen, daß
Deutschland kein Unrecht beging, wenn es Österreich-Ungarn
zum Zwecke der Erhaltung seines Besitzstandes bündnisgemäße
Unterstützung zusagte. Es hat den Krieg gegen Serbien gebilligt
und zugelassen. Der Krieg war und ist ein erlaubtes Mittel der
Politik. Sein Grund, die Selbstverteidigung, ist durchaus zulässig.
Andere Länder haben aus geringeren Anlässen Krieg geführt. Auch
der Weltkrieg stand mehr als einmal bevor. Frankreich war z. B.
1912 bereit, es wegen der russischen Balkaninteressen zum euro-
päischen Kriege kommen zu lassen. Deutschland hat 1914 mit
dieser Möglichkeit, nicht aber mit der Wahrscheinlichkeit eines
Weltbrandes gerechnet.

     Deutschland hat die Vermittlung in Wien lau betrieben, so-
lange keine Gewähr dafür bestand, daß der Zweck der österreichisch-
ungarischen Aktion gegen Serbien erreicht würde, und bis zu dem
Augenblick, wo die Gefahr eines Weltkrieges offenbar wurde. In
dieser Haltung kann ein Unrecht nicht erblickt werden, denn es
war in Berlin nicht vorauszusehen, daß sich die Ereignisse infolge
der russischen Mobilmachung überstürzen würden. Es bestand
kein Grund, die Berechtigung der Absichten Rußlands, die letzten
Endes auf die Vernichtung Österreich-Ungarns abzielten, anzu-
erkennen.

     Deutschlands Kriegserklärung an Rußland war die natur-
gemäße Folge der allgemeinen Mobilmachung. Dieser Schritt der
Petersburger Regierung konnte nur den Krieg mit Deutschland
bezwecken. Es ist deshalb auch unsinnig, zu streiten, ob der deutsche
Mobilmachungsbefehl und die Kriegserklärung um einige Tage zu
früh oder zu spät erfolgte. Andere Daten hätten an dem politischen
Gesamtbilde nichts Wesentliches geändert, da der Wille zum Kriege
beim Gegner vorhanden war.

     Die Unvermeidlichkeit des Krieges mit Frankreich konnte
angesichts der Haltung der französischen Regierung sowohl 1912
wie 1914 nicht bezweifelt werden. Die Kriegserklärung selbst
hatte deshalb nur formale Bedeutung.

     Deutschland hat nichts getan, was andere Länder nicht eben-
falls zur Erreichung politischer Zwecke unternommen hätten. Es
hat weder unzulässige Ziele verfolgt, noch unerlaubte Handlungen
begangen, immer von der Verletzung der belgischen Neutralität
abgesehen, die als Kriegsmaßnahme nicht in den Rahmen dieser
Untersuchung der diplomatischen Vorgänge fällt. Die Entente-
mächte sind deshalb, von ihrer eigenen Schuld ganz zu schweigen,
nicht berechtigt, Deutschland anzuklagen. Sie haben es auch
nicht gewagt, im Versailler Friedensvertrag den Auslieferungs-
paragraphen auf die für den Ausbruch des Krieges Verantwortlichen
auszudehnen.

     Anders liegt die Frage der Verantwortlichkeit, wenn das
deutsche Volk seine frühere Regierung zur Rechenschaft zieht.
Hier handelt es sich nicht um das, was in zwischenstaatlicher Be-
ziehung erlaubt und unzulässig ist. Die Regierung war damit be-
traut, den Geschicken des deutschen Volkes die bestmögliche Ge-
staltung zu geben. Diese Aufgabe ist ihr nicht gelungen. Daß sie
Fehler begangen hat, ist menschlich. Mängel der Erkenntnis können
nicht als strafbare Schuld zur Verurteilung gelangen . Die zu stellende
Frage ist auch nicht, ob anders gehandelt werden konnte, denn das
ist selbstverständlich. Es gibt für alle Entscheidungen zahlreiche
Möglichkeiten. Die Frage ist vielmehr, ob die damalige Regierung
leichtfertig oder gegen besseres Wissen Handlungen und Unter-
lassungen beging, die Deutschland zum Schaden gereichen
m u ß t e n .

     Aus den veröffentlichten Akten ist nicht ersichtlich, weshalb
die Berliner Regierung Österreich-Ungarn freie Hand gegenüber
Serbien ließ. Es erscheint heute unbegreiflich, daß sie Deutsch-
lands Sicherheit und Zukunft in dieser Weise aufs Spiel setzte.
Aus den Wiener Akten ist jetzt bekannt, daß die österreichisch-
ungarische Regierung bei ihrem Vorgehen die deutschen Interessen
nahezu gänzlich außer acht ließ und das Bundesverhältnis bis zum
äußersten mißbrauchte. Es ist beschämend, zu sehen, daß eine
Handvoll Ungarn und Tschechen, ohne Rücksicht auf die Folgen,
Deutschlands politische Größe und militärische Macht für ihre
lokalen Interessen ausspielten — und verspielten. Worauf be-
gründete sich das unangebrachte Vertrauen Berlins zu Wien?
War der Gang der Ereignisse in keiner Weise vorauszusehen?

     Nur infolge einer ungerechtfertigten Vertrauensseligkeit konnte
der Zustand eintreten, daß die Wiener Regierung trotz des starken
deutschen Druckes nicht zeitig genug einlenkte, um wenigstens
das Odium der Schuld am Kriege voll und ganz unseren Gegnern
aufzubürden. Daß ein loyales Eingehen der Wiener Regierung
auf die deutschen Vorstellungen den Krieg hätte verhindern können,
ist angesichts der Haltung Rußlands wenig wahrscheinlich.

     Die versuchte Einwirkung auf Rußland blieb wegen der Doppel-
züngigkeit der Zivilgewalten und des ausschlaggebenden Einflusses
der militärischen Stellen ergebnislos. Auch Verhandlungen mit
Paris konnten zu keinem Erfolge führen. Diesen beiden Gegnern
gegenüber gab es nur die Möglichkeit frühzeitiger diplomatischer
Kapitulation, zu der umsoweniger Anlaß vorlag, als die deutsche
Regierung offensichtlich von der Rechtmäßigkeit ihres Stand-
punktes und der Notwendigkeit, ihn aufrecht zu erhalten, über-
zeugt war. Anders lagen die Verhältnisse England gegenüber.

     Für England waren die fragwürdigen Balkaninteressen seiner
Verbündeten kein an sich ausreichender Kriegsgrund. Es stand
daher der österreichisch-ungarischen Aktion gegen Serbien nicht
bedingungslos ablehnend gegenüber. In London lag offensichtlich
mehrere Tage lang die Entscheidung über Krieg und Frieden.
Denn vom 25. Juli, dem Beginn der russischen Mobilmachung,
an handelte es sich nicht mehr um einen Streit wegen einzelner
Punkte der österreichisch-ungarischen Forderungen, sondern um
die Frage, ob „der Moment" gekommen sei. Darüber hatte Eng-
land zu bestimmen. Trotz der in Berlin bekannten Unaufrichtig-
keit Greys mußte hier der Hebel angesetzt werden, und zwar in
dem Augenblick, wo in Berlin die große Gefahr offenbar wurde.
Diese mußte man erkennen, als der ewig schwankende Grey seine
Haltung zum austro-serbischen Konflikt von Gi*und auf änderte,
also am 27. Juli, als der Vorschlag einer Botschafterkonferenz nach
Berlin gelangte. Diesen Umschwung hätte die deutsche Regierung
sofort mit positiven Vorschlägen beantworten müssen, die keinen
Zweifel darüber ließen, daß Deutschland den Krieg nicht wollte.
Dies ist geschehen, aber zu spät, nämlich zu einem Zeitpunkt, wo
die englische Regierung die Zügel fast ganz verloren und sich, wie
man annehmen muß, mit dem Gedanken an einen Krieg bereits
abgefunden hatte. Allem Anschein nach ist man sich in Berlin
erst am 29. Juli des vollen Ernstes der Lage bewußt geworden.
An diesem Tage hatte Bethmann Hollweg jenes vertrauliche Ge-
spräch mit dem englischen Botschafter, das erst bei Oman (S. 54,
vgl. Blaubuch Nr. 75) in seinem vollen Wortlaut veröffentlicht
worden ist, in dem er darlegte, wie er die Krisis zu lösen gedenke.
Diese Eröffnungen kamen zu spät.

     Weshalb wurde die Lage nicht rechtzeitig erkannt? Gewiß
hat man von der Berichterstattung Lichnowskys Abstriche ge-
macht, weil man wußte, daß er von Grey regelmäßig „eingewickelt"
wurde, und seine aus persönlichen Motiven entspringende Vor-
eingenommenheit gegen Österreich - Ungarn kannte, Abstriche,
die nicht ganz unberechtigt waren, wie ein Vergleich der Tele-
gramme der Londoner Botschaft mit den entsprechenden eng-
lischen Urkunden ergibt. Es blieb aber immer noch genügend
Grund zur Beunruhigung, und es fragt sich, ob hier nicht sehr mit
dem Feuer gespielt worden ist. Was nutzten die dringlichsten
Telegramme nach London (Weißbuch Nr. 279, 314), wenn dort,
wie man wußte, ein Botschafter saß, der für die Gesichtspunkte
der Berliner Regierung kein genügendes Verständnis hatte? Am
28. Juli hat Bethmann Hollweg dem englischen Botschafter lediglich
seine Auffassung der Lage entwickelt (Blaubuch Nr. 71). Dies
konnte einem friedfertigen England genügen, der Vormacht des
zum Kriege drängenden Dreiverbandes aber nicht. Erst am 29. Juli
machte der Kanzler dem durchaus loyalen Goschen konkrete Vor-
schläge. Er handelte richtig, aber wie so oft — zu spät.

     Auf die zahlreichen Mängel der politischen Geschäftsführung
soll hier nicht weiter eingegangen werden. Sie liegen zum Teil
offen zutage; in den weitaus meisten Fällen sind sie überwiegend
diplomatisch-technischer Natur und können ein allgemeines Interesse
nicht beanspruchen. Weitgehende Akribie wäre auch unangebracht
Dokumenten gegenüber, die in wenigen Minuten (oft recht flüchtig)
aufgesetzt worden sind. Urkunden, die nicht den Gegenstand einer
Beratung gebildet haben, dürfen nicht als Monumente der Zeit-
geschichte angesehen werden. Für die Erörterung der Schuldfrage
kommen überdies nur die großen Gesichtspunkte in Frage, denn
nur diese waren entscheidend.

     Die Haltung der deutschen Regierung in den kritischen Juli-
tagen zeugt von viel gutem Willen, zeugt aber auch von einer Ver-
kennung der Absichten unserer Gegner, die als ganz außerordentlich
angesehen werden muß. Die Kriegslüsternheit unserer Feinde
kann in Berlin nicht ganz unbekannt geblieben sein. Es ist offenbar
versäumt worden, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.
Dies ist die Hauptfrage hinsichtlich der Verantwortlichkeit gegen-
über dem deutschen Volke. Wie war es möglich, daß in so gespannter
Lage ein gefährliches Unternehmen, wie die Regelung der austro-
serbischen Beziehungen, gewagt wurde? Unvollendete Rüstungen
sind für Rußland bei der Entscheidung zum Kriege ebensowenig
ausschlaggebend gewesen, wie für andere Staaten im Laufe der
Geschichte. Die Spekulation auf den Gemeinschaftssinn der Sou-
veräne und die persönlichen Beziehungen des Kaisers zum Zaren
sind einer ernsthaften Politik unwürdig. Es war vorauszusehen,
daß im Kriegsfalle die monarchische Solidarität ebenso versagen
würde, wie die rote und die goldene Internationale, von denen so
viele geglaubt haben, sie würden einen Weltbrand verhindern
können. Wenn es sich aber als notwendig herausstellte, ein so ge-
fährliches Unternehmen zu wagen, dann mußte für alle Möglich-
keiten auf das beste vorgesorgt werden. Deutschlands mangelnde
Vorbereitung in diplomatischer, wirtschaftlicher und sogar mili-
tärischer Beziehung ist ein vollgültiger Beweis dafür, daß der Krieg
nicht gewollt war. Sie begründet aber eine schwere Anklage gegen
seine Regierung wegen ungenügender Vorsorge und leichtfertiger
Geschäftsführung. Nach den Akten gewinnt es den Anschein, daß
sie in den Krieg hineingeglitten ist, wie ein ahnungsloser Fußgänger
durch dünnes Eis bricht. Rings um diesen See waren aber genügend
Warnungszeichen angebracht. Die Gefahr des Weltkrieges lag seit
Jahren in greifbarer Nähe.

     Wegen der Feindschaften, die sich Deutschland durch seinen
natürlichen Ausdehnungsdrang zugezogen hatte, und angesichts
der vollzogenen Einkreisung gab es für eine erfolgreiche Politik
nur zwei Wege:

     Es galt entweder abzuwarten, sich ganz ruhig zu verhalten,
bis sich die Koalition der Gegner lockerte, und die Gesundung
der Beziehungen zu England, Rußland oder Frankreich durch
große Opfer zu erkaufen.

     Oder aber, es mußte zu einem selbstgewählten Zeitpunkt ein
Präventivkrieg geführt werden, nachdem ein Höhepunkt politischer,
wirtschaftlicher und militärischer Vorbereitung erreicht war. Dies
wäre eine schlechte Politik gewesen, aber immerhin Politik.

     Die deutsche Regierung suchte aber einen Mittelweg einzu-
schlagen, um eine dritte Lösung zu finden, die es nicht gab. Das
Ziel der Erhaltung des Weltfriedens, an dem Deutschland ja mehr
als allen anderen Großmächten gelegen sein mußte, wollte sie durch
eine Präventivaktion am Balkan erreichen. Hierdurch glaubte
sie den Angriffsabsichten der gegnerischen Koalition vorbeugen
zu können. Die deutsche Regierung war dabei vielleicht von einer
unbegreiflichen Megalomanie besessen und nahm an, daß sie die
Lokalisierung des austro-serbischen Konfliktes erzwingen könne,
und   d a ß   e s   n i c h t   z u m   K r i e g e   k o m m e n   w e r d e ,   w e n n
n u r   s i e   d e n   F r i e d e n   w o l l e . Denn von „einigem Gepolter"
bis zum Weltkrieg ist ein weiter Weg. Ob hier Schuld vorhanden
und Raum zur Anklage gegeben, erscheint zweifelhaft. Ob es sich
hier um Leichtsinn oder Unverstand handelte, ist jedoch ganz
gleich: Jede Politik, die so sehr die gegebenen Zusammenhänge,
vorhandenen Bestrebungen und kriegstreiberischen Kräfte ver-
kannte, war falsch und verkehrt. Nur ein Wunder konnte sie vor
dem Schiffbruch retten.

     Zweierlei muß man aber bei der Beurteilung der diplomatischen
Verhandlungen zu Kriegsausbruch stets im Auge behalten. Ein-
mal sind die Vorgänge des Juli aus den Geschehnissen der vorher-
gehenden Jahre geboren, also nur im Zusammenhang mit diesen
richtig zu verstehen. Die auswärtige Politik ist in viel höherem
Grade zwangsläufig, als vielfach angenommen wird.

     Ferner aber ist der Krieg letzten Endes nicht aus einer Reihe
von kleinen Einzelhandlungen und Zufälligkeiten entstanden,
sondern aus dem W i l l e n   z u m   K r i e g e. Unsere Gegner seien
deshalb daran erinnert, daß Deutschland keine Ziele kannte, die
durch den Krieg zu verwirklichen waren. Es gab im Frieden bei
uns keine Kriegsziele. Dies wissen auch unsere Feinde, und das
ist die Lücke, an der ihre ganze Beweisführung scheitert. Deshalb
erfanden sie auch das lächerliche Märchen von dem deutschen
Streben, die Welt zu unterjochen. Kriegsziele, wie die Eroberung
der Dardanellen, die Aufteilung Österreich-Ungarns, die Rück-
gewinnung Elsaß - Lothringens, die Vernichtung des deutschen
Wettbewerbes, bestanden bei unseren Gegnern schon seit Jahren
und Jahrzehnten. Bei der Beurteilung der Schuld am Kriege
spielt die Frage „cui bono" eine ausschlaggebende Rolle. Die Ant-
wort auf diese Frage gibt der Versailler Vertrag. Denn er ver-
wirklicht Ziele, die unsere Feinde schon vor dem Kriege verfolgt
haben, und die nur durch den Krieg verwirklicht werden konnten.