Nr. 212. Der Botschafter in Wien an das Auswärtige Amt, 26. Juli 1914

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Nr. 212
Der Botschafter in Wien an das Auswärtige Amt1


Telegramm 106                               Wien, den 26. Juli 19142

     Herzog von Avarna hat gestern hier im Auftrage seiner
Regierung eine Erklärung in nachstehendem Sinne abgegeben.
Italien müsse sich selbst bei provisorischer Besetzung serbischen
Gebiets sein Recht auf Kompensationen im Sinne des Artikels 7
vorbehalten. Im übrigen beabsichtigt die italienische Regierung
in dem eventuellen bewaffneten Konflikt zwischen Österreich-
Ungarn und Serbien eine freundschaftliche und den Bündnis-
pflichten entsprechende Haltung der Monarchie gegenüber einzu-
nehmen.
     Graf Berchtold begrüßte diese Erklärung Italiens, bemerkte
aber, daß man kriegerische Operationen auf serbischem Gebiet
selbstverständlich nicht als provisorische Besetzung ansehen könne.
Den ganzen Komplex der mit den italienischen Kompensations-
forderungen zusammenhängenden Fragen erörtere ich fortlaufend
mit Baron Macchio und Graf Berchtold und darf mir demnächstige
Berichterstattung vorbehalten. Ich bemühe mich dabei in erster
Linie, die hiesigen Stellen dazu zu bringen, die nutzlosen
theoretischen Erörterungen über Interpretation des Artikels 7 fallen
zu lassen, wobei mich General Freiherr Conrad von Hötzendorf, in
dessen Gegenwart ich heute wieder mit Graf Berchtold die Ange-
legenheit eingehend besprach, unterstützte. Ich betonte, daß es
darauf ankommt, einen praktisch gangbaren Weg zu finden, zumal
es keinem Zweifel unterliegt, daß Italien gegebenenfalls doch mit
Kompensationsforderungen kommen werde. Graf Berchtold ver-
hielt sich nicht ablehnend, meint aber, die Italiener hätten bereits
vorweg durch die Besetzung der Inseln, die, mit Ausnahme von
Rhodos und den ganz dicht daran liegenden Inseln, im Ägäischen
Meer lägen, eine Kompensation in Händen.

                                                                 T s c h i r s c h k y


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Wien 450 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
615 nachm. Eingangsvermerk: 26. Juli nachm. Am 26. Juli von Jagow
nach Vornahme kleiner Änderungen und mit Fortlassung des Satzes:
»zumal es keinem . . . . . . . . . . . kommen werde«, telegraphisch dem Botschafter
in Rom mitgeteilt, 27. Juli 1250 vorm. zum Haupttelegraphenamt.