Nr. 411 Der Botschafter in Konstantinopel an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914

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Nr. 411
Der Botschafter in Konstantinopel an das Auswärtige Amt1


Telegramm 385                               Therapia, den 30. Juli 19142 3

     Großwesir nimmt Punkt 1 bis 4 an, bezeichnet aber Punkt 5
als völlig uneinnehmbar. Zunächst sei es unmöglich, den Zeitpunkt
zu fixieren, zu welchem Sicherheit dafür eingetreten sei, daß es aus
Anlaß des österreichisch-serbischen Konflikts nicht zu einem Kriege
zwischen Deutschland und Rußland kommen werde. Ein solcher
Krieg könnte als Nachwirkung eines österreichischen Erfolges über
Serbien auch nach 1 bis 2 Jahren eintreten. Es sei von der Türkei
nicht zu verlangen, daß sie sich jetzt für Deutschland engagiere,
dann aber, wenn Rußland sich an der Türkei für ihre dreibund-
freundliche Haltung rächen wolle, auf sich selbst angewiesen bleibe.
Wir müßten die Türkei auch vor den möglichen Konsequenzen
ihres Anschlusses an Deutschland schützen. Wenn er früher von
einer kürzeren Dauer des Vertragsverhältnisses gesprochen habe, so
sei damit gemeint gewesen, daß nicht ein ewiger Vertrag oder ein
solcher von sehr langer Dauer geschlossen werde. Beide Mächte
müßten den Wert des Veitragsverhältnisses natürlich zunächst inner-
halb eines kürzeren Zeitraums ausprobieren. Er habe an eine
7 jährige Dauer gedacht, sei aber äußersten Falles bereit, den Vertrag
mit dem Kontrakt General Limans, also bis Ende 1918 laufen zu
lassen. Es sei nur logisch, wenn er darauf bestehe, daß Deutsch-
land, welches mit der Mission Limans Vorschub militärischer
Reformen wolle, die Garantie dafür übernehme, daß die Tätigkeit
Limans nicht durch einen russischen Angriff unterbrochen werde.

                                                                 W a n g e n h e i m


1 Nach der Entzifferung.
2 Angekommen im Auswärtigen Amt 1159 vorm.; Eingangsvermerk: 30. Juli
nachm. Am Rand ist am 30. Juli von Zimmermanns Hand vermerkt:
»Falls wir den Türken im gegenwärtigen Augenblick nicht entgegenkommen,
treiben wir sie m. E. in die Arme der Gegner. Ich glaube, daß wir unter
den gegebenen ernsten Verhältnissen uns auf eine Vertragsdauer bis 1918
— Ende der Mission Liman — einlassen, in diesem Falle aber unbedingt
auch Österreich-Ungarn als zweite Vertragsmacht zum Abschluß zuziehen
sollten.« 
3 Siehe Nr. 320 und 508.