Nr. 511 Der luxemburgische Staatsminister und Präsident der Regierung an das Auswärtige Amt, 31. Juli 1914

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Nr. 511
Der luxemburgische Staatsminister und Präsident der Regierung an das Auswärtige Amt


Telegramm (ohne Nummer)               Luxemburg, den 31. Juli 19141

     Das wegen Erklärung des Kriegszustandes auf die luxem-
burgische Grenze ausgedehnte Ausfuhrverbot von Lebensmitteln usw.
widerspricht den Bestimmungen des freien Verkehrs zwischen den
Zollvereinsstaaten. Es schädigt in höchstem Maße hiesige Bevöl-
kerung, namentlich die schwere Eisenindustrie, die zu drei Vierteln
in rein deutschen Händen sich befindet und wegen Kohlen- und
Wagenmangels still zu liegen droht. Bitte daher auf das dringendste,
für die deutsch-luxemburgische Grenze Ausnahme gestatten. Groß-
herzogliche Regierung ist bereit, absolut alle Maßregeln zu treffen,
um Mißbrauch zu verhindern.
                                                            Staatsmmister E y s c h e n


1 Aufgegeben in Luxemburg 621 nachm ; eingegangen im Auswärtigen Amt
750 nachm. Eingangsvermerk des Amts: 31. Juli nachm.