Nr. 775 Der Staatssekretär des Reichsmarineamts an den Staatssekretär des Auswärtigen, 3. August 1914

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Nr. 775
Der Staatssekretär des Reichsmarineamts an den Staatssekretär des Auswärtigen1


Berlin, den 3. August 19142 3

     Bitte an Botschafter Konstantinopel folgendes baldigst mitzu-
teilen :
     »Auf amtlich mitgeteilten Bündnisvertrag sind »Göben« und
»Breslau« sofort nach Konstantinopel beordert. Anheimgabe Admiral
Souchon zur Leitung türkischer Flotte zur Verfügung zu stellen.
Erbitte Drahtantwort, ob wir durch Stellung deutschen Personals
türkische Flotte unterstützen können.« 

                                                                      v.   T i r p i t z


1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 3. August nachm. Abschnitt:
»Auf amtlich . . . . . . . . . . unterstützen können« am 3. August von Jagow
telegraphisch dem Botschafter in Konstantinopel mitgeteilt, 730 nachm.
zum Haupttelegraphenamt.
3 Siehe Nr. 712, 726 und 733.