Nr. 801 Der Botschafter in London an das Auswärtige Amt, 4. August 1914

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Nr. 801
Der Botschafter in London an das Auswärtige Amt1


Telegramm 244                          London, den 3. August 19142

     Wenn auch aus der heutigen Rede Sir E. Greys eine starke Ver-
stimmung spricht und dieselbe nicht frei ist von einem starken Miß-
trauen gegen unsere politischen Absichten, so darf man derselben
doch wohl mit Bestimmtheit entnehmen, daß die hiesige Regierung
zunächst nicht beabsichtigt, in den Kampf einzugreifen und ihre
bisherige Neutralität zu verlassen. Was Sir E. Greys Äußerung
über den von England übernommenen Schutz der Nordküste Frank-
reichs betrifft, so deckt sich seine, meinem französischen Kollegen
gegenüber übernommene Verpflichtung mit den Zusicherungen, die
ich in der Lage war, ihm zu geben3.
     Hinsichtlich der Neutralität Belgiens sagt der Minister, daß,
falls die Tatsachen sich als richtig erwiesen, die bisher bekannt
geworden wären, so wäre es Pflicht Englands, nun das Äußerste auf-
zubieten, um die Folgen dieser Handlung zu verhindern. Diese
Äußerung ist etwas unklar, gemeint ist aber wohl, daß England sich
jeder Einschränkung des belgischen Gebiets oder der Souveränität
Belgiens entschieden widersetzen würde.
     Meiner Ansicht nach können wir die Rede mit Befriedigung
hinnehmen, und es als einen großen Erfolg ansehen, daß England
nicht sogleich den Ententegenossen beitritt. Ich möchte auch bei
dieser Gelegenheit wiederholen, daß ich überzeugt bin, daß die
hiesige Regierung auch fernerhin bestrebt sein wird, ihre Neutralität
zu wahren4. Sehr erleichtert würde diese Haltung, falls das bel-
gische Gebiet in kurzer Zeit und ohne große Kämpfe wieder geräumt
werden könnte. Im übrigen darf es nicht überraschen, daß unsere
Politik hier überaus verstimmt hat, und daß Sir E. Grey sich ge-
nötigt sah, dieser Verstimmung Ausdruck zu geben. Denn der
Glaube greift hier immer mehr um sich, daß wir den Krieg aus un-
bekannten Gründen gewünscht und unseren Nachbarn aufgedrängt
haben, und daß es bei gutem Willen leicht gewesen wäre, ihn zu ver-
meiden. Auch wird das Rechtsgefühl der Engländer durch den be-
gangenen doppelten Vertragsbruch verletzt, und ich glaube, daß wir
damit zufrieden sein sollten, wenn die hiesige Regierung sich auf
einen platonischen Protest beschränkt und sich mit den beiden Be-
dingungen, dem Schutz der französischen Küste sowie mit der Un-
versehrtheit und der Unabhängigkeit Belgiens, im wesentlichen ab-
findet. Ob sich das ermöglichen läßt, hängt allerdings noch von der
Haltung des Parlaments ab und davon, daß die öffentliche Meinung
sich nicht allzusehr erregt.

                                                                 L i c h n o w s k y


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in London 3. August 100 nachm., angekommen im Auswärtigen
Amt 4. August 49 vorm. Eingangsvermerk: 4. August vorm. Am 4. August
dem Generalstab, Kriegsministerium, Admiralstab und Reichsmarineamt
mitgeteilt.
3 Siehe Nr. 714; vgl. dazu auch Nr. 784.
4 Siehe Nr. 820.