3. Die Kriegserklärung an Frankreich: Difference between revisions

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Latest revision as of 16:56, 16 November 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 5 (Commentary) > VI. Die deutsch-französische Krise > 3. Die Kriegserklärung an Frankreich


     Die Ablehnung der deutschen Forderung durch Rußland und
die Antwort auf die Frage nach Frankreichs Haltung kamen
bereits dem tatsächlichen Eintritt des Kriegszustandes mit Ruß-
land und Frankreich gleich. Daß aber die deutsche Regierung,
die den Konflikt mit Rußland nicht herbeigeführt hatte, auch den
Krieg mit Frankreich nicht wollte, hat sie noch am 1. August be-
wiesen. Auf die Meldung des deutschen Botschafters in London,
daß England anscheinend die Neutralität Frankreichs zu garan-
tieren bereit sei, wenn Deutschland letzteres nicht angriffe (Weiß-
buch Nr. 562, 570), telegraphierte der Kaiser an den König von
England:

     „Ich habe von Deiner Regierung soeben die Mitteilung erhalten, worin
sie die französische Neutralität unter der Garantie Großbritanniens anbietet.
Diesem Anerbieten war die Frage angefügt, ob unter diesen Bedingungen
Deutschland von einem Angriff auf Frankreich absehen würde. Aus technischen
Gründen muß meine heute nachmittag schon angeordnete Mobilmachung nach
zwei Fronten, nach Osten und Westen, vorbereitungsgemäß vor sich gehen.
Gegenbefehl kann nicht gegeben werden, weil Dein Telegramm leider so spät ein-
traf. Aber wenn Frankreich mir seine Neutralität anbietet, die durch die britische
Flotte und Armee garantiert werden muß, werde ich natürlich von einem Angriff
auf Frankreich absehen und meine Truppen anderweitig verwenden. Ich hoffe,
Frankreich wird nicht nervös werden. Die Truppen an meiner Grenze werden
soeben telegraphisch und telephonisch abgehalten, die französische Grenze
zu überschreiten." (Weißbuch Nr. 575.)

     Gleichzeitig telegraphierte Bethmann Hollweg an den Bot-
schafter in London:

     „Deutschland ist bereit, auf englischen Vorschlag einzugehen, falls Eng-
land sich mit seiner gesamten Streitmacht für die unbedingte Neutralität Frank-
reichs im deutsch-russischen Konflikt verbürgt, und zwar für eine Neutralität
bis zum völligen Austrag dieses Konfliktes. Darüber, wann der Austrag erfolgt
ist, hat Deutschland allein zu entscheiden.

     Deutsche Mobilmachung ist auf Grund der russischen Herausforderung
heute erfolgt, bevor Telegramm Nr. 205 eintraf. Infolgedessen ist unser Auf-
marsch auch an der französischen Grenze nicht mehr zu ändern. Wir verbürgen
uns aber, die französische Grenze bis Montag, 3. August, abends 7 Uhr, nicht
zu überschreiten, falls bis dahin Zusage Englands erfolgt ist." (Weißbuch
Nr. 578.)

     Der englische Vorschlag, der diesem Angebot zugrunde lag,
beruhte jedoch auf einem Mißverständnis. Lichnowsky meldet
am 2, August:

     „Anregungen Sir E. Greys, die auf Wunsch beruhten, möglichst dauernde
Neutralität Englands zu schaffen, sind ohne vorherige Fühlungnahme mit
Frankreich und ohne Kenntnis Mobilmachung erfolgt, inzwischen als aus-
sichtslos völlig aufgegeben." (Weißbuch Nr. 631.)

     Der Krieg mit Frankreich war nunmehr unvermeidlich. Daß
die Franzosen die Lage ebenfalls in diesem Lichte sahen, beweist
unter anderem ihre planmäßige Verstümmelung der deutschen
Telegramme (Weißbuch Nr. 734, 749, 776, 809). Das „Cabinet
noir" ließ keine Meldungen über französische und deutsche Grenz-
verletzungen durch, um der Pariser Regierung die Möglichkeit zu
geben, den letzten Akt des Dramas nach eigenem Belieben wirkungs-
voll zu gestalten. Man legte nicht nur wegen der Stimmung im
eigenen Lande, sondern auch mit Rücksicht auf die öffentliche
Meinung Englands das größte Gewicht darauf, als die Angegriffenen
zu erscheinen. Die französische Regie war der deutschen weit
überlegen.
     In Berlin und in Paris war man gleichermaßen bemüht, das
Odium der Kriegserklärung dem anderen Teile zuzuschieben, ob-
schon dieser Akt nur noch formale Bedeutung hatte. Deutscher-
seits bestand kein Interesse an der sofortigen Herbeiführung des
Kriegszustandes (Weißbuch Nr. 629). In Paris war beabsichtigt,
am 4. August den Kriegszustand mit Deutschland zu erklären.
Der russische Botschafter telegraphierte am 2. August:

     „Die Deutschen überschreiten in einzelnen kleinen Abteilungen die fran-
zösische Grenze, und auf dem französischen Territorium erfolgten bereits einige
Zusammenstöße. Das wird der Regierung die Möglichkeit geben, vor den zu
Dienstag einberufenen Kammern zu erklären, daß auf Frankreich ein Überfall
verübt worden sei, und s o   d i e   f o r m a l e   K r i e g s e r k l ä r u n g   z u
v e r m e i d e n ." (Prawda Nr. 7 vom 9. März 1919.)

     Die Statistik der Grenzzwischenfälle schneidet aber zugunsten
Deutschlands ab. Die französischen Übergriffe häuften sich schließ-
lich derart, daß der Zustand unhaltbar wurde. Am 2. August
wurden über fünfzig französische Grenzverletzungen verzeichnet.
Diese nahm die deutsche Regierung zum Anlaß ihrer Kriegserklärung
vom 3. August (Weißbuch Nr. 734). Wie sich nachträglich heraus-
gestellt hat, beruhten einige der weniger wesentlichen Vorfälle»
auf die sich die deutsche Kriegserklärung berief, auf Falschmel-
dungen. Die Nachrichten von Fliegerangriffen auf die Bahnen
bei Wesel, Karlsruhe und Nürnberg haben sich nicht bestätigt.
Es besteht jedoch keinerlei Zweifel darüber, daß seit dem 2. August
französische Truppen auf deutschem Boden standen. Auch Frank-
reich hat Klagen über deutsche Grenzverletzungen geführt (Weiß-
buch Nr. 705, 722). Der deutsche Generalstab hat seinerzeit einen
Fall als richtig zugegeben (Weißbuch Nr. 869). Im übrigen wurden
unter Wirkung der Kriegspsychose beiderseits viele unwahre Behaup-
tungen geglaubt (die Automobile an der holländischen Grenze,
Weißbuch Nr. 670, 768; Brunnenvergiftungen, Weißbuch Nr. 690,
710; die Sprengung des Cochemer Tunnels, Weißbuch Nr. 693).
Die Franzosen beschwerten sich in London über einen deutschen
Vormarsch auf Nancy (Weißbuch Nr. 689) ; eine Meldung, die völlig
aus der Luft gegriffen war. Sie sind auch niemals darauf zurück-
gekommen.

     Für den Kriegszustand waren nach der russischen Mobil-
machung und der Kriegserklärung an Rußland die Grenzver-
letzungen im Westen nur von ganz untergeordneter Bedeutung.
Sie waren n u r   d e r   A n l a ß ,   n i c h t   d e r   G r u n d   z u r
K r i e g s e r k l ä r u n g   a n   F r a n k r e i c h. Kriegsgrund war
die Tatsache, daß unzweifelhaft feststand, Frankreich werde an
einem deutsch-russischen Kriege an Rußlands Seite teilnehmen.
Wir wissen aus den russischen Urkunden, daß bereits 1912 sich
die französische Regierung bereit erklärt hat, wegen einer Balkan-
frage in einen europäischen Krieg einzutreten. 1914 ist es nicht
anders gewesen. Der wahre Grund zur Kriegserklärung Deutsch-
lands an Frankreich war der als sicher vorauszusetzende fran-
zösische Kriegswille und die Verpflichtung des französisch-russischen
Bündnisses. Dem trägt der erste Entwurf einer Kriegserklärung
an Frankreich (Weißbuch Nr. 608) Rechnung, und es ist sehr zu
bedauern, daß deutscherseits nicht der Wahrheit die Ehre gegeben
und von diesem Entwurf Gebrauch gemacht wurde. Den Umweg
über die tatsächlichen und angeblichen Grenzverletzungen hat
man offenbar in der Hoffnung eingeschlagen, daraus den Bündnis-
fall für Italien konstruieren zu können. Dafür sprechen die zahl-
reichen Telegramme nach Rom, die auf französische Übergriffe
hinweisen (Weißbuch Nr. 664, 690, 694, 713, 725, 774). Wie sinn-
los und unbegründet die Hoffnung war, mit diesen Mittein auf
Italien einzuwirken, bedarf keiner Erläuterung.