5. Serbiens Antwortnote

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 5 (Commentary) > II. Der österreichisch-serbische Konflikt > 5. Serbiens Antwortnote


     Von einer Untersuchung und Bewertung der serbischen Ant-
wortnote kann hier abgesehen werden, zumal 1914 die deutsche
Regierung erst spät, am 27. Juli, hierzu Gelegenheit erhielt, also
zu einer Zeit, wo die Einzelheiten der serbischen Note gegenüber
der Entwickelung cl^r Spannung zwischen Wien und Petersburg
viel an Bedeutung verloren hatten. Die Beurteilung war jedenfalls
günstig; aber es ist möglich, daß dieses Urteil weniger ein begrün-
detes als ein opportunistisches war, denn am 30. Juli fragte Beth-
mann Hollweg im Auswärtigen Amt an, ,, welche Punkte des öster-
reichisch - ungarischen Ultimatums Serbien überhaupt abgelehnt
habe" (Weißbuch Nr. 421, Anm. 2). Ein eingehender Ver-
gleich der Antwortnote mit dem Ultimatum ist also, falls ein
solcher deutscherseits überhaupt vorgenommen wurde, dem Reichs-
kanzler allem Anscheine nach bis dahin nicht vorgelegt worden,
Berlin hat sich wohl zunächst mit der Wiener Mitteilung vom
25. Juli: ,,in der Antwort seien mehrere Punkte unbefriedigend"
(Weißbuch Nr. 188), zufrieden gegeben und dann die österreichische
Erläuterung der Note (Rotbuch 1919, II, Nr. 96), die erst am 29. Juli
einging (Weißbuch Nr. 347), nicht weiter nachgeprüft. Ein ge-
wisses Mißtrauen gegen Wien hat aber anscheinend bestanden,
denn am 27. Juli verlangte Jagow die telegraphische Über-
mittlung des Textes der serbischen Antwort (Weißbuch
Nr. 246).
     Nach Auffassung der Wiener Regierung hat Serbien weder
die gestellten Forderungen in der durch die Note vom 23. Juli
gesetzten Frist erfüllt, noch in der nachher gelassenen Zeit den
Willen bekundet, sich friedlich mit Österreich - Ungarn zu ver-
ständigen. Die Antwortnote, die am 25. Juli dem österreichisch-
ungarischen Gesandten überreicht wurde, formulierte in den
meisten Punkten Vorbehalte, welche den Wert der gemachten
Zugeständnisse wesentlich herabdrückten. Die Ablehnung betraf
aber gerade jene Punkte, welche nach österreichisch - ungarischer
Auffassung einige Garantie für die faktische Erreichung des ange-
strebten Zweckes enthielten (Rotbuch 1919, III, Nr. 25, Weiß-
buch Nr. 400).
     Die Kabinette in Petersburg, Paris und London haben wieder-
holt behauptet, daß sie in Belgrad zur Nachgiebigkeit gegenüber
den österreichisch-ungarischen Forderungen geraten hätten. Ein
Beweis hierfür ist nicht erbracht; nach den veröffentlichten Doku-
menten ließe sich eher das Gegenteil annehmen.
     Weder im russischen Orangebuch noch im serbischen Blau-
buch ist von irgendeinem Ratschlag die Rede, der von Petersburg
nach Belgrad gelangt wäre. Pokrowski teilt mit, daß in der Zeit
zwischen dem Mord von Sarajevo und dem 22. Juli Sasonow von
London aus wiederholt wegen der unvorsichtigen Handlungsweise
des russischen Vertreters in Belgrad gewarnt wurde. Am 22. Juli
telegraphierte Benckendorff, Grey sei besorgt, der Nachfolger
Hartwigs würde plötzlich ,,eine bestimmte Haltung annehmen",
und das würde ,,eine außerordentlich schwer gutzumachende Tat-
sache" sein (Prawda Nr. 7 vom 9. März 1919). Der englische Ge-
schäftsträger in Belgrad berichtete am 25. Juli, weder sein russischer
Kollege noch der französische Gesandte hätten Anweisungen ihrer
Regierungen erhalten, Serbien Ratschläge zu erteilen. Er fügt
allerdings hinzu, er halte es für „höchst wahrscheinlich", daß die
russische Regierung bereits die serbische zu äußerster Mäßigung
veranlaßt habe (Blaubuch Nr. 22). Ein Beweisstück für diese
Annahme liegt jedoch nicht vor. In seinem Telegramm nach Wien
vom 24. Juli (Orangebuch Nr. 4) erklärte Sasonow vielmehr, die
Mächte würden erst, im Falle sie sich von der Berechtigung ge-
wisser österreichisch - ungarischer Forderungen durch Einsicht
in die Ergebnisse der Untersuchung in Sarajevo überzeugt hätten,
in der Lage sein, der serbischen Regierung dementsprechende
Ratschläge zu erteilen. Am 25. Juli bemerkte er zu Greys Vorschlag
der Erteilung bedingter Ratschläge in Belgrad (Blaubuch Nr. 12),
es sei hierzu zu spät (Blaubuch Nr. 17). Hieraus geht ebenfalls
hervor, daß Petersburg nicht im Sinne der Mäßigung auf Belgrad
eingewirkt hatte. (Das Gegenteil behauptete freilich Grey nach
Weißbuch Nr. 258, Schebeko nach Blaubuch Nr. 118 und Bienvenu
Martin in Gelbbuch Nr. 36 und 61, ohne aber Belege zu erbringen.)
Nach einem Bericht des belgischen Geschäftsträgers in Petersburg
vom 26. Juli 1914 (Nr, 782/396) hätte Sasonow der serbischen
Regierung nahegelegt, „jenen Forderungen des Ultimatums, welche
rechtlicher Art seien, nachzukommen, während ihr zu verstehen
gegeben wurde, daß jene Forderungen, welche durch ihren poli-
tischen Inhalt die Souveränität und Unabhängigkeit der Nation
berührten, nicht den Gegenstand einer Kapitulation bilden dürften".
(Deutsche Allgemeine Zeitung vom 22. 5. 1919.) Eine zur Unnach-
giebigkeit neigende Regierung mußte in diesem Ratschlag die
Aufforderung sehen, die österreichisch - ungarischen Forderungen
abzulehnen.
     Der serbische Gesandte in Petersburg hat in der ,,Nowoje
Wremja" vom 23. Dezember 1914 mitgeteilt, Sasonow habe am
24. Juli ,, große Entschlossenheit" an den Tag gelegt und ihm gesagt,
daß Rußland in keinem Fall aggressive Handlungen Österreichs
gegen Serbien zulassen könne. Er — Sasonow — habe Pourtales
erklärt (was aber nicht zutrifft, vgl. Weißbuch Nr. 160, 204), daß
ein Überfall auf Serbien die größten Lebensinteressen Rußlands
berühre, und deshalb die russische Regierung gezwungen sein
werde, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, die sie im gegebenen
Moment für notwendig befinden werde (Norddeutsche All-
gemeine Zeitung vom 3. Januar 1915). Eine derartige Erklärung,
die in Belgrad natürlich mit den früheren Hinweisen auf einen
kommenden Krieg mit Österreich - Ungarn in Verbindung gebracht
wurde, muß als Gegenteil einer Aufforderung zur Nachgiebigkeit
angesehen werden. Überdies hat der griechische Gesandte in
Belgrad am 25. Juli berichtet, es sei der dortigen Regierung be-
kannt, daß der Ministerrat in Petersburg die militärische Unter-
stützung Serbiens beschlossen habe, daß aber die Entscheidung
des Zaren noch ausstehe (Griechisches Weißbuch 1913-1917
Nr. 12).
     Die französische Regierung riet Serbien nicht zum Nach-
geben, sondern zu versuchen, Zeit zu gewinnen, Einwände zu er-
heben und sich dem direkten Eingriff Österreich-Ungarns dadurch
zu entziehen, daß es sich bereit erklärte, sich einem Schiedsgericht
Europas zu unterwerfen (Gelbbuch Nr. 26).
     Grey wies den englischen Geschäftsträger in Belgrad an, der
serbischen Regierung den Rat zu geben, ,, Teilnahme und Bedauern"
darüber auszusprechen, daß serbische Beamte an dem Morde von
Sarajevo mitschuldig seien. Sie sollte ,, versprechen", vollste Ge-
nugtuung zu geben, aber im übrigen müsse sie so antworten, wie sie
es im serbischen Interesse für das beste halte (Blaubuch Nr. 12;
siehe den richtiggestellten Wortlaut bei Oman, S. 40). Der Ge-
schäftsträger nahm davon Abstand, selbst diesen sehr bedingten
Rat zum Einlenken zu erteilen, da seine Dreiverbandskollegen ohne
Instruktionen waren (Blaubuch Nr. 22).
     Die österreichisch - ungarische Regierung hat die serbische
Antwortnote als ungenügend erachtet und die diplomatischen
Beziehungen zu Serbien noch am 25. Juli abgebrochen. Eine
Kriegserklärung erfolgte zunächst nicht, obwohl Serbien dadurch,
daß es bereits vor Überreichung der Antwortnote mobilisierte
(Weißbuch Nr. 158, Rotbuch 1919, II, Nr. 26), zeigte, welches
seine künftige Haltung sein werde. Diese Mobilmachung verriet
auch, daß die serbische Regierung selbst in ihrer Antwort keine
Erfüllung der österreichisch - ungarischen Forderungen sah, und
,,daß in Belgrad zu einer friedlichen Austragung der Sache keine
Neigung bestand". (Rotbuch 1919, II, Nr. 57.)
     Die deutsche Regierung ist nicht in der Lage gewesen, zur
österreichisch - ungarischen Beurteilung der serbischen Antwort
Stellung zu nehmen, da letztere erst am 27. Juli zu ihrer Kenntnis
gelangte (Weißbuch Nr. 271), die Gründe für die Ablehnung Wiens
sogar erst am 29. Juli (Weißbuch Nr. 347). Berlin hat offenbar
ein Einlenken Serbiens gar nicht erwartet und deswegen mit einer
militärischen Aktion, die von vornherein als wahrscheinlich an-
genommen worden war, gerechnet. Von diesen Gesichtspunkten
ausgehend, ließ man deutscherseits am 25. Juli den Rat nach .Wien
gelangen, im Falle einer ablehnenden Antwort Serbiens die^>kriege-
rischen Operationen sofort zu beginnen und die Welt vor ein fait
accompli zu stellen, um so der Einmischung dritter Mächte vor-
zubeugen (Rotbuch 1919, II, Nr. 32, Weißbuch Nr. 213). In ähn-
lichem Sinne hatte sich Tisza bereits am 24. Juli ausgesprochen
(Rotbuch 1919, II, Nr. 21). Vom Standpunkt des Wiener und
Berliner Kabinetts erschien es notwendig, Serbien einen Denkzettel
zu geben, um der fortwährenden Beunruhigung ein Ende zu machen.
Die Einmischung der Mächte brachte die Gefahr, daß Serbien
wieder, wie im Jahre 1909, unter dem Drucke Europas leere Ver-
sprechungen abgab. An diese hätte es sich noch weniger gehalten,
als an die früheren, wenn es aus jener gefährlichen Lage durch
seine Freunde „errettet" worden wäre. Im Rahmen der damals
befolgten Politik erscheint der deutsche Vorschlag als ein durch-
aus vernünftiger. Hätte Österreich- Ungarn, wie viele erwarteten,
sogleich nach Abbruch der Beziehungen zu Serbien Belgrad besetzt,
so würden die Ereignisse wohl einen ganz anderen Verlauf ge-
nommen haben. Rußland hätte nicht durch den Druck seiner
Mobilmachung den Schwerpunkt der Geschehnisse so frühzeitig
nach Petersburg verlegen können. Im Besitz eines Faustpfandes
wäre Wien sicherlich viel eher bereit gewesen, den Vermittlungs-
vorschlägen der Mächte, auch Rußlands, Gehör zu schenken. Für
die deutsche Regierung wäre es dann auch ungleich leichter ge-
wesen, mit Rücksicht auf die allgemeine Lage Einstellung der Opera-
tionen zu fordern. Der Gedanke einer Erledigung des Konfliktes
durch einen militärischen Anfangserfolg lag so nahe, daß damals
sogar russischerseits die Frage einer freiwilligen Räumung Belgrads
durch die Serben erörtert worden ist (Weißbuch Nr. 345, Blau-
buch Nr. 56).
     Die militärischen Vorbedingungen zu einem derartigen raschen
Vorgehen waren jedoch nicht gegeben. Als Termin für einen
österreichisch - ungarischen Vormarsch kam erst der 12. August
in Frage (Weißbuch Nr. 213). Die Wiener Regierung hat dann
in unabsichtlicher oder bewußter Verkennung des Sinnes der
deutscherseits gemachten Anregung versucht, durch die
Kriegserklärung an Serbien ein fait accompli zu schaffen
und „jedem Interventionsversuch den Boden zu entziehen" (Weiß-
buch Nr. 257). Dieses Vorgehen war das denkbar verkehrteste.
Es provozierte geradezu die Intervention Rußlands, während es
die Lage im Hinblick auf die Vermittlungsabsichten der anderen
Mächte sehr viel schwieriger gestaltete. Wurde Serbien nach
erfolgter Kriegserklärung und ohne eine ,, Lektion" erhalten zu
haben, von seinen Freunden „gerettet", dann konnte es mit Recht
glauben, sich künftig Österreich - Ungarn gegenüber alles heraus-
nehmen zu dürfen. Die Wiener Regierung hat also selbst die
Zwangslage geschaffen, in der sie sich am Wendepunkt des 30. Juli
befand und nicht nachgeben konnte, ohne wesentlichen Schaden
an ihrer innerpolitischen und außenpolitischen Geltung zu erleiden.
Mit Befremden entnimmt man ferner den österreichisch-unga-
rischen Akten (Rotbuch 1919, II, Nr. 78, 97, III, Nr. 26),
daß überdies unwahre Nachrichten über die Eröffnung der Feind-
seligkeiten durch Serbien als Vorwand zur Kriegserklärung
dienten.
     Die Berliner Regierung wäre wohl kaum in der Lage gewesen,
die Kriegserklärung, die ihr bereits am 27. Juli angekündigt wurde
(Weißbuch Nr. 257), zu verhindern, selbst wenn sie das Fehlerhafte
des Wiener Vorgehens rechtzeitig erkannte, denn sie mußte an-
nehmen, daß Österreich-Ungarn die Bitte, von dieser papierenen
Kriegserklärung abzusehen, mit deren Möglichkeit von Anfang
an gerechnet worden war, ablehnen und Deutschland für sich die
aus einem derartigen Schritte ergebenden politischen Nachteile
sicherlich verantwortlich machen würde.