Anhang I Die österreichisch-ungarische Note an Serbien: Difference between revisions

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Euer Hochwohlgeboren wollen die nachfolgende Note am Donners- <br>
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Wiener Hofe im Auftrage seiner Regierung der k. und k. Regierung <br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Serbien anerkennt, daß es durch die in Bosnien geschaffene <br>
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Tatsache in seinen Rechten nicht berührt wurde und daß es sich <br>
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demgemäß den Entschheßungen anpassen wird, welche die Mächte <br>
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zu ändern und künftighin mit diesem letzteren auf dem Fuße freund- <br>
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nachbarücher Beziehungen zu leben.<br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Geschichte der letzten Jahre nun, und insbesondere die <br>
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schmerzlichen Ereignisse des 28. Juni haben das Vorhandensein einer <br>
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subversiven Bewegung in Serbien erwiesen, deren Ziel es ist, von <br>
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Königreiches durch Akte des Terrorismus, durch eine Reihe von <br>
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Attentaten und durch Morde Ausdruck gefunden. <br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909 ent- <br>
Weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909 ent- <br>
haltenen formeilen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die k. serbische <br>
haltenen formeilen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die k. serbische <br>
Regierung nichts getan, um diese Bewegung zu unterdrücken. <br>
Regierung nichts getan, um diese Bewegung zu unterdrücken. <br>
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serbische Bevölkerung zum Hasse gegen die Monarchie und zur <br>
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Verachtung ihrer Einrichtungen verleiten konnten. <br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Diese Duldung, der sich die k. serbische Regierung schuldig <br>
Diese Duldung, der sich die k. serbische Regierung schuldig <br>
machte, hat noch in jenem Moment angedauert, in dem die Ereignisse <br>
machte, hat noch in jenem Moment angedauert, in dem die Ereignisse <br>
des 28. Juni der ganzen Welt die grauenhaften Folgen solcher <br>
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Duldung zeigten. <br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbreche- <br>
Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbreche- <br>
rischen Urheber des Attentates vom 28. Juni, daß der Mord von <br>
rischen Urheber des Attentates vom 28. Juni, daß der Mord von <br>
Sarajevo in Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen <br>
Sarajevo in Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen <br>
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deren Waffen nach Bosnien von leitenden serbischen Grenzorganen <br>
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veranstaltet und durchgetührt wurde. <br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der <br>
Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der <br>
k. und k. Regierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender <br>
k. und k. Regierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender <br>
Langmut zu beobachten, die sie durch Jahre jenen Treibereien <br>
Langmut zu beobachten, die sie durch Jahre jenen Treibereien <br>
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auf, Umtrieben ein Ende zu bereiten, die eine ständige Bedrohung <br>
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für die Ruhe der Monaixhie bilden. <br>
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gezwungen, von der serbischen Regierung eine offizielle Versicherung <br>
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zu verlangen, daß sie die gegen Österreich -Ungarn gerichtete Pro- <br>
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gehören, und daß sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und <br>
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terroristische Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken. <br>
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Um diesen Verpflichtungen einen feierhchen Charakter zu geben, <br>
wird die k. serbische Regierung auf der ersten Seite ihres offiziellen <br>
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Organs vom 26./13. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen: <br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die k. serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-Ungarn <br>
Die k. serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-Ungarn <br>
gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen, <br>
gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen, <br>
deren letztes Ziel es ist, von der österreichisch -ungarischen Monarchie <br>
deren letztes Ziel es ist, von der österreichisch -ungarischen Monarchie <br>

Revision as of 10:15, 5 September 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang I.


Die österreichisch-ungarische Note an Serbien
Der österreichisch-ungarische Minister des Äußern an den Gesandten in Belgrad1


Wien, am 22. Juli 1914

     Euer Hochwohlgeboren wollen die nachfolgende Note am Donners-
tag, den 23. Juli nachm., der königlichen Regierung überreichen:
     »Am 31. März 1909 hat der königlich serbische Gesandte am
Wiener Hofe im Auftrage seiner Regierung der k. und k. Regierung
folgende Erklärung abgegeben:
     Serbien anerkennt, daß es durch die in Bosnien geschaffene
Tatsache in seinen Rechten nicht berührt wurde und daß es sich
demgemäß den Entschheßungen anpassen wird, welche die Mächte
in Bezug auf den Artikel 25 des Berliner Vertrages treffen werden.
Indem Serbien den Ratschlägen der Großmächte Folge leistet, ver-
pflichtet es sich, die Haltung des Protestes und des Widerstandes,
die es hinsichtlich der Annexion seit dem vergangenen Oktober ein-
genommen hat, aufzugeben, und es verpflichtet sich ferner, die
Richtung semer gegenwärtigen Pohtik gegenüber Österreich - Ungarn
zu ändern und künftighin mit diesem letzteren auf dem Fuße freund-
nachbarücher Beziehungen zu leben.
     Die Geschichte der letzten Jahre nun, und insbesondere die
schmerzlichen Ereignisse des 28. Juni haben das Vorhandensein einer
subversiven Bewegung in Serbien erwiesen, deren Ziel es ist, von
der österreichisch-ungarischen Monarchie gewisse Teile ihres Gebietes
loszutrennen. Diese Bewegung, die unter den Augen der serbischen
Regierung entstand, hat in der Folge jenseits des Gebietes des
Königreiches durch Akte des Terrorismus, durch eine Reihe von
Attentaten und durch Morde Ausdruck gefunden.
     Weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909 ent-
haltenen formeilen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die k. serbische
Regierung nichts getan, um diese Bewegung zu unterdrücken.
Sie duldete das verbrecherische Treiben der verschiedenen, gegen
die Monarchie gerichteten Vereine und Vereinigungen, die zügel-
lose Sprache der Presse, die Verherrlichung der Urheber von Atten-
taten, die Teilnahme von Offizieren und Beamten an subversiven
Umtrieben, sie duldete eine ungesunde Propaganda im öffentlichen
Unterricht und duldete schließlich alle Manifestationen, welche die
serbische Bevölkerung zum Hasse gegen die Monarchie und zur
Verachtung ihrer Einrichtungen verleiten konnten.
     Diese Duldung, der sich die k. serbische Regierung schuldig
machte, hat noch in jenem Moment angedauert, in dem die Ereignisse
des 28. Juni der ganzen Welt die grauenhaften Folgen solcher
Duldung zeigten.
     Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbreche-
rischen Urheber des Attentates vom 28. Juni, daß der Mord von
Sarajevo in Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen
und Bomben, mit denen sie ausgestattet wahren, von serbischen Offi-
zieren und Beamten erhielten, die der »Narodna Odbrana« ange-
hörten, und daß schließhch die Beförderung der Verbrecher und
deren Waffen nach Bosnien von leitenden serbischen Grenzorganen
veranstaltet und durchgetührt wurde.
     Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der
k. und k. Regierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender
Langmut zu beobachten, die sie durch Jahre jenen Treibereien
gegenüber eingenommen hatte, die ihren Mittelpunkt in Belgrad
haben und von da auf die Gebiete der Monarchie übertragen werden.
Diese Ergebnisse legen der k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht
auf, Umtrieben ein Ende zu bereiten, die eine ständige Bedrohung
für die Ruhe der Monaixhie bilden.
     Um diesen Zweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Regierung
gezwungen, von der serbischen Regierung eine offizielle Versicherung
zu verlangen, daß sie die gegen Österreich -Ungarn gerichtete Pro-
paganda verurteilt, das heißt die Gesamtheit der Bestrebungen, deren
Endziel es ist, von der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr an-
gehören, und daß sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und
terroristische Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken.
     Um diesen Verpflichtungen einen feierhchen Charakter zu geben,
wird die k. serbische Regierung auf der ersten Seite ihres offiziellen
Organs vom 26./13. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen:
     Die k. serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-Ungarn
gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen,
deren letztes Ziel es ist, von der österreichisch -ungarischen Monarchie
Gebiete loszutrennen, die ihr angehören, und sie bedauert aufrichtigst
die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen Handlungen.

Die k. serbische Regierung bedauert, daß serbische Offiziere
und Beamte an der vorgenannten Propaganda teilgenommen und
damit die freundnachbarlichen Beziehungen gefährdet haben, die
zu pflegen sich die k. Regierung durch ihre Erklärimg vom 31. März 1909
feierlichst verpflichtet hatte.

Die k. Regierung, die jeden Gedanken oder jeden Versuch
einer Einmischung in die Geschicke der Bewohner Vv^as immer
für eines Teiles Österreich-Ungarns mißbilligt und zurückweist, er-
achtet es für ihre Pflicht, die Offiziere, Beamten und die gesamte
Bevölkerung des Königreiches ganz ausdrücklich aufmerksam zu
machen, daß sie künftighin mit äußerster Strenge gegen jene Per-
sonen vorgehen wird, die sich deraitiger Handlungen schuldig machen
sollten, Handlungen, denen vorzubeugen und die zu unterdrücken
sie alle Anstrengungen machen wird.

Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der k. Armee
durch einen Tagesbefehl Sr. M. des Königs gebracht und in dem
offiziellen Organe der Armee veröffentlicht werden.

Die k. serbische Regierung verpflichtet sich überdies :

1. jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und zur
Verachtung der Monarchie aufreizt, und deren allgemeine Tendenz
gegen die territoriale Integrität der letzteren gerichtet ist,

2. sofort mit der Auflösung des Vereines »Narodna Odbrana« 
vorzugehen, dessen gesamte Propagandamittel zu konfiszieren und
in derselben Weise gegen die anderen Vereine und Vereinigungen in
Serbien einzuschreiten, die sich mit der Propaganda gegen Österreich-
Ungarn beschäftigen; die k. Regierung wird die nötigen Maßregeln
treffen, damit die aufgelösten Vereine nicht etwa ihre Tätigkeit unter
anderem Namen oder in anderer Form fortsetzen,

3. ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterricht in Serbien, so-
wohl was den Lehrkörper als auch die Lehrmittel betrifft, alles zu
beseitigen, was dazu dient oder dienen könnte, die Propaganda gegen
Österreich-Ungarn zu nähren,

4. aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allgemeinen
alle Offiziere und Beamten zu entfernen, die der Propaganda gegen
Österreich-Ungarn schuldig sind, und deien Namen unter Mitteilung
des gegen sie vorliegenden Materials der k. Regierung bekanntzugeben
sich die k. und k. Regierung vorbehält,

5. einzuwilligen, daß in Serbien Organe der k. und k. Regierung
bei der Unterdrückung der gegen die territoriale Integrität der
Monarchie gerichteten subversiven Bewegung mitwirken,

6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer des
Komplotts vom 28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem Terri-
torium befinden ; von der k. und k. Regierung hiezu delegierte Organe
werden an den bezüglichen Erhebungen teilnehmen,

7. mit aller Beschleunigung die Verhaftung des Majors Voija
Tankositsch und eines gewissen Milan Ciganovitsch, serbischen Staats-
beamten, vorzunehmen, welche durch die Ergebnisse der Untersuchung
kompromittiert sind,

8. durch wirksame Maßnahmen die Teilnahme der serbischen
Behörden an dem Emschmuggeln von Waffen und Explosivkörpern
über die Grenze zu verhindern ; jene Organe des Grenzdienstes von
Schabatz und Losnitza, die den Urhebern des Verbrechens von Sara-
jevo bei dem Übertritt über die Grenze behilflich waren, aus dem
Dienste zu entlassen und strenge zu bestrafen,

9. der k. und k. Regierung Aufklärungen zu geben über die
nicht zu rechtfertigenden Äußerungen hoher serbischer Funktionäre
in Serbien und im Auslande, die, ihrer offiziellen Stellung ungeachtet,

nicht gezögert haben, sich nach dem Attentat am 28. Juni in Inter-
views in feindhcher Weise gegen Österreich- Ungarn auszusprechen,
10. die k. und k. Regieiung ohne Verzug von der Durchführung
der in den vorigen Punkten zusammengefaßten Maßnahmen zu
verständigen.

Die k. und k. Regierung erwartet die Antwort der k. Regierung
spätestens bis Samstag, den 25. d. M., um 6 Uhr nachmittag.

Eme Memoire über die Ergebnisse der Untersuchung von Sara-
jevo, soweit sie sich auf die im Punkt 7 und 8 genannten Funktionäre
beziehen, ist dieser Note beigeschlossen.« 
Beilage.

Die bei dem Gerichte in Sarajevo gegen Gavrilo Princip und
Genossen wegen des am 28. Juni d. J. begangenen Meuchelmordes,
beziehungsweise wegen Mitschuld hieran anhängige Straf Untersuchung
hat bisher zu folgenden Feststellungen geführt :

1. Der Plan, den Erzherzog Franz Ferdinand während seines
Aufenthaltes in Sarajevo zu ermorden, wurde in Belgrad von Gavrilo
Princip, Nedeljko Cabrinovitsch, einem gewissen Milan Ciganovitsch
und Tiifko Grabesch unter Beihilfe des i\Iajors Voija Tankositsch
gefaßt.

2. Die sechs Bomben und vier Browningpistolen samt Munition,
deren sich die Verbrecher als Werkzeuge bedienten, wurden dem
Princip, Cabrinovitsch und Grabesch in Belgrad von einem gewissen
Milan Ciganovitsch und dem Major Voija Tankositsch verschafft und
übergeben.

3. Die Bomben sind Handgranaten, die dem Waffendepot der
serbischen Armee in Kragujevatz entstammen.

4. Um das Gelingen des Attentats zu sichern, unterwies Ciganovitsch
den Princip, Cabrinovitsch und Grabesch in der Handhabung der Granaten
und gab in einem Walde neben dem Schießfeide von Topschider dem
Princip und Grabesch Unterricht im Schießen mit Browningpistolen.

5. Um dem Princip, Cabrinovitsch und Grabesch den Übergang über
die bosnisch-herzegowinische Grenze und die Einschmuggelung ihrer
Waffen zu ermöglichen, wurde ein ganzes geheimes Transportsystem
durch Ciganovitsch organisiert. Der Eintritt der Verbrecher sam^t ihren-
Waffen nach Bosnien und der Herzegowina wurde von den Grenz-
hauptleuten von Schabatz (Rade Popovitsch) und Losnitza sowie von
dem Zoiiorgan Budivoj Grbitsch von Losnitza mit Beihilfe mehrerer
anderer Personen durchgeführt.

Gelegentlich der Übergabe der vorstehenden Note wollen Euer
Hochwohlgeboren mündlich hinzufügen, daß Sie beauttragt seien —
falls Ihnen nicht mzwischen eine vorbehaltlose zustimmende Ant-
wort der königlichen Regierung zugekommen sein sollte — nach
Ablauf der in der Note vorgesehenen, vom Tage und von der Stunde
Ihrer Mitteilung an zu rechnenden 48 stündigen Frist mit dem
Personale der k. und k. Gesandtschaft Belgrad zu verlassen.


1 Nach dem österreichisch - ungarischen Rotbuch I, Nr. 7. (Graf ßerchtold
an Freiherrn von Giesl in Belgrad.)