B. Die Aufnahme in Frankreich

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 5 (Commentary) > III. Das Verhalten der Mächte > 1. Der deutsche Lokalisierungsvorschlag > B. Die Aufnahme in Frankreich


     Der deutsche Lokalisierungsvorschlag fand in Paris zunächst
eine freundliche Aufnahme. Der deutsche Botschafter konnte
am 24. Juli berichten:
     „Der den Ministerpräsidenten vertretende Justizminister, bei dem ich
mich im Sinne Erlasses 918 aussprach, war sichtlich erleichtert von unserer
Auffassung, daß österreichisch-serbischer Konflikt lediglich zwischen den
beiden Beteiligten zum Austrag zu bringen. Französische Regierung teile
aufrichtig Wunsch, daß Konflikt lokalisiert bleibe, und werde sich in diesem
Sinne im Interesse der Erhaltung des europäischen Friedens bemühen. Sie
verhehle sich dabei freilich nicht, daß es einer Macht wie Rußland, die mit
panslawistischer Strömung zu rechnen habe, nicht leicht fallen könnte, sich
vollständig zu desinteressieren, namentlich dann, wenn Österreich-Ungarn
auf sofortige Erfüllung aller Forderungen bestehen sollte, auch solchen, welche
mit serbischer Souveränität schwer vereinbar oder materiell nicht sogleich
ausführbar..." (Weißbuch Nr. 154).
     Die Anhänger einer Einmischungspolitik am Quai d'Orsay
haben es aber nicht bei der verständigen Auffassung des stellver-
tretenden Ministers des Äußeren, Bienvenu-Martin, bewenden
lassen. Das Gelbbuch (Nr. 28) gibt bereits eine Darstellung der
Unterredung des Botschafters mit dem Minister, die von der
Schoens nicht unwesentlich abweicht. Das französische Ministe-
rium des Äußeren glaubte damals anscheinend, der deutsche Loka-
lisierungsvorschlag sei allein in Paris unterbreitet worden, und
legte ihn als Drohung gegen Frankreich aus (Orangebuch Nr. 29).
Diese Auffassung teilte es der Presse mit. Am 25. Juli früh brachte
der „Echo de Paris" eine in diesem Sinne entstellte Wiedergabe
der Erklärung des deutschen Botschafters; andere Blätter haben
sich diese Darstellung ebenfalls zu eigen gemacht.' Die Schritte,
die Schoen unternahm, um diese irrige Auffassung richtig zu
stellen, haben im Gelbbuch (Nr. 36, ebenso Orangebuch Nr. 19)
eine gehässige und offensichtlich tendenziös entstellte Auslegung
erfahren.