II, 27. Graf Berchtold an das k. u k. Ministerium des Äußern, 25. Juli 1914: Difference between revisions

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Telegramm o. Nr.


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L a m b a c h ,  den 25. Juli 1914<br>
Aufg. 2 Uhr p. m.<br>
Eingetr. 4 Uhr p. m.</p>
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C h i f f r e  -  G e h e i m</center>
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    Für Baron Macchio.
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    Russischer Geschäftsträger telegraphiert mir<ref>Vgl. Das nachstende Telegramm (II, Nr. 28). </ref>, er sei von seiner Regierung dringend beauftragt, eine Fristerstreckung für das Ultimatum an Serbien zu verlangen. Ich ersuche Euer Exzellenz, ihm in meinem Namen zu antworten, daß wir eine Verlängerung der Frist nicht zugeben können. Euer Exzellenz wollen hinzufügen, daß Serbien auch nach dem Abbruche der diplomatischen Beziehungen durch uneingeschränkte Annahme unserer Forderungen eine friedliche Lösung herbeiführen kann, doch würden wir in diesem Falle genötigt sein, den Rückersatz aller unserer durch militärische Maßnahmen verursachten Kosten und Schäden von Serbien zu verlangen.
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    Ich bitte Euer Exzellenz, den deutschen Botschafter von Vorstehendem zu verständigen.
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Revision as of 00:08, 24 February 2009

WWI Archive > Dokumente zum Kriegsausbruch > II, 27. Graf Berchtold an das k. u k. Ministerium des Äußern, 25. Juli 1914



Telegramm o. Nr.


L a m b a c h , den 25. Juli 1914
Aufg. 2 Uhr p. m.
Eingetr. 4 Uhr p. m.


C h i f f r e - G e h e i m


Für Baron Macchio.

Russischer Geschäftsträger telegraphiert mir[1], er sei von seiner Regierung dringend beauftragt, eine Fristerstreckung für das Ultimatum an Serbien zu verlangen. Ich ersuche Euer Exzellenz, ihm in meinem Namen zu antworten, daß wir eine Verlängerung der Frist nicht zugeben können. Euer Exzellenz wollen hinzufügen, daß Serbien auch nach dem Abbruche der diplomatischen Beziehungen durch uneingeschränkte Annahme unserer Forderungen eine friedliche Lösung herbeiführen kann, doch würden wir in diesem Falle genötigt sein, den Rückersatz aller unserer durch militärische Maßnahmen verursachten Kosten und Schäden von Serbien zu verlangen.

Ich bitte Euer Exzellenz, den deutschen Botschafter von Vorstehendem zu verständigen.




  1. Vgl. Das nachstende Telegramm (II, Nr. 28).



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