II, 65. Graf Szögyény an Grafen Berchtold, 27. Juli 1914: Difference between revisions

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     Staatssekretär ist mit der Antwort, die Euer Exzellenz italienischem Botschafter erteilt haben (Euer Exzellenz Telegramm Nr. 272 von gestern<ref>Siehe II, Nr. 51.   (Zurück)
     Staatssekretär ist mit der Antwort, die Euer Exzellenz italienischem Botschafter erteilt haben (Euer Exzellenz Telegramm Nr. 272 von gestern<ref>Siehe [[II, 51. Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Rom und Berlin, 26. Juli 1914|II, Nr. 51]].  
</ref>) vollkommen einverstanden und findet es ganz angezeigt, daß Hochdieselben vorerst in keine Auseinandersetzungen über die Interpretation des Artikels VII des Dreibundvertrages eingegangen seien. Trotz alledem ist Herr von Jagow der Meinung, daß Euer Exzellenz schon jetzt ohne Berufung auf Artikel VII in ausdrücklicher Weise der italienischen Regierung erklären sollten, daß, falls eine nicht als nur vorübergehend anzusehende Okkupation serbischen Gebietes gegen unseren Willen doch als unvermeidliche Verfügung erachtet würde, Euer Exzellenz mit einer Kompensation (ohne irgendwelche Angabe über ihren Umfang) an Italien einverstanden sein würden.
</ref>) vollkommen einverstanden und findet es ganz angezeigt, daß Hochdieselben vorerst in keine Auseinandersetzungen über die Interpretation des Artikels VII des Dreibundvertrages eingegangen seien. Trotz alledem ist Herr von Jagow der Meinung, daß Euer Exzellenz schon jetzt ohne Berufung auf Artikel VII in ausdrücklicher Weise der italienischen Regierung erklären sollten, daß, falls eine nicht als nur vorübergehend anzusehende Okkupation serbischen Gebietes gegen unseren Willen doch als unvermeidliche Verfügung erachtet würde, Euer Exzellenz mit einer Kompensation (ohne irgendwelche Angabe über ihren Umfang) an Italien einverstanden sein würden.
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Latest revision as of 16:39, 10 June 2009

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Telegramm Nr. 302


B e r l i n , den 27. Juli 1914            
Aufg. 5 Uhr. • / . p. m.            
Eingetr. 8 Uhr 30 M. p. m.            


C h i f f r e   —   G e h e i m


Italien.

Staatssekretär ist mit der Antwort, die Euer Exzellenz italienischem Botschafter erteilt haben (Euer Exzellenz Telegramm Nr. 272 von gestern[1]) vollkommen einverstanden und findet es ganz angezeigt, daß Hochdieselben vorerst in keine Auseinandersetzungen über die Interpretation des Artikels VII des Dreibundvertrages eingegangen seien. Trotz alledem ist Herr von Jagow der Meinung, daß Euer Exzellenz schon jetzt ohne Berufung auf Artikel VII in ausdrücklicher Weise der italienischen Regierung erklären sollten, daß, falls eine nicht als nur vorübergehend anzusehende Okkupation serbischen Gebietes gegen unseren Willen doch als unvermeidliche Verfügung erachtet würde, Euer Exzellenz mit einer Kompensation (ohne irgendwelche Angabe über ihren Umfang) an Italien einverstanden sein würden.

Durch eine derartige Erklärung, so meinte Herr von Jagow und Herr Zimmermann, würde Italien, welches fortwährend in diesem Sinne hier Vorstellungen macht, beruhigt werden.




  1. Siehe II, Nr. 51.



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