III, 107. Herr von Mérey an Grafen Berchtold, 2. August 1914: Difference between revisions

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Telegramm Nr. 574




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R o m ,  den 2. August 1914<br>
Aufg. 12 Uhr 50 M. a. m.<br>
Eingetr. 9 Uhr  • / .  a. m.</p>
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    Erhalten Euer Exzellenz Telegramm vom 31 v. M., Nr. 914, und vom 1. d. M., Nr. 916 und 917 über Interpretation des Artikels VII des Dreibundes und Kompensationsfrage<ref>Siehe [[III, 59. Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Rom und Berlin, 31. Juli 1914|III, Nr. 59]], [[III, 87. Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Rom und Berlin, 1. August 1914|III. Nr. 87]]  und  [[III, 85. Graf Szögyény an Grafen Berchtold, 1. August 1914|III, Nr. 85]].    </ref>.
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    Bis 5 Uhr nachmittags besaß Minister des Äußern noch immer nicht ein Telegramm des Herzogs von Avarna mit dem vereinbarten Text, sondern im Gegenteile eine von gestern abends datierte Meldung, wonach Euer Exzellenz die italienische Interpretation nicht akzeptieren.
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    Marquis San Giuliano wollte daher vor Kenntnis des Textes absolut in keine Diskussion darüber eintreten, ob Italien auf Grund dieser Zusage seine Absicht, neutral zu bleiben, revidieren könnte.
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    Ich habe selbstverständlich betont, daß die integrale Erfüllung der Bündnispflichten seitens Italiens (und zwar so wie wir diese Pflicht Italiens auffaßten) die Voraussetzung unserer Zugeständnisse sei.
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    Abends, als ich Telegramm Nr. 917 erhalten hatte<ref>Siehe [[III, 85. Graf Szögyény an Grafen Berchtold, 1. August 1914|III, Nr. 85]].    </ref>, sah ich neuerlich Minister des Äußern, welchem angeblich auch soeben Text der Erklärung aus Wien zugekommen war.
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    Marquis San Giuiliano war aber trotz meiner Insistenz zu keiner Äußerung zu bewegen. Er müsse diese ernste Angelegenheit erst studieren, morgen mit Ministerpräsidenten besprechen und hoffe, mir morgens nachmittags [sic] Antwort geben zu können.
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    Auf mein weiteres Drängen bemerkte er, sein erster Eindruck sei nicht günstig, und zwar wegen der Formulierung der Bedingungen. Auch sei bestenfalls diese Erklärung nur  &nbsp; e i n &nbsp;  Element in der ganzen Situation und hänge Frage, ob Italien am Krieg teilnehme oder neutral bleibe, nicht von einer günstigen Erledigung dieser Angelegenheit  &nbsp; a l l e i n &nbsp;  ab.</blockquote>
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WWI Archive > Dokumente zum Kriegsausbruch > III, 107. Herr von Mérey an Grafen Berchtold, 2. August 1914



Telegramm Nr. 574


R o m , den 2. August 1914
Aufg. 12 Uhr 50 M. a. m.
Eingetr. 9 Uhr • / . a. m.


C h i f f r e   —   G e h e i m


Erhalten Euer Exzellenz Telegramm vom 31 v. M., Nr. 914, und vom 1. d. M., Nr. 916 und 917 über Interpretation des Artikels VII des Dreibundes und Kompensationsfrage[1].

Bis 5 Uhr nachmittags besaß Minister des Äußern noch immer nicht ein Telegramm des Herzogs von Avarna mit dem vereinbarten Text, sondern im Gegenteile eine von gestern abends datierte Meldung, wonach Euer Exzellenz die italienische Interpretation nicht akzeptieren.

Marquis San Giuliano wollte daher vor Kenntnis des Textes absolut in keine Diskussion darüber eintreten, ob Italien auf Grund dieser Zusage seine Absicht, neutral zu bleiben, revidieren könnte.

Ich habe selbstverständlich betont, daß die integrale Erfüllung der Bündnispflichten seitens Italiens (und zwar so wie wir diese Pflicht Italiens auffaßten) die Voraussetzung unserer Zugeständnisse sei.

Abends, als ich Telegramm Nr. 917 erhalten hatte[2], sah ich neuerlich Minister des Äußern, welchem angeblich auch soeben Text der Erklärung aus Wien zugekommen war.

Marquis San Giuiliano war aber trotz meiner Insistenz zu keiner Äußerung zu bewegen. Er müsse diese ernste Angelegenheit erst studieren, morgen mit Ministerpräsidenten besprechen und hoffe, mir morgens nachmittags [sic] Antwort geben zu können.

Auf mein weiteres Drängen bemerkte er, sein erster Eindruck sei nicht günstig, und zwar wegen der Formulierung der Bedingungen. Auch sei bestenfalls diese Erklärung nur   e i n   Element in der ganzen Situation und hänge Frage, ob Italien am Krieg teilnehme oder neutral bleibe, nicht von einer günstigen Erledigung dieser Angelegenheit   a l l e i n   ab.






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