IX. Der Einmarsch in Belgien

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     Die Verletzung der luxemburgischen und belgischen Neutra-
lität bildet zweifellos das für Deutschland am meisten belastende
Moment. Die Frage kann aber nicht mit einer einfachen Anklage
erledigt werden, namentlich dann nicht, wenn man wie Kautsky
die Ansicht ausspricht: „rein militärisch betrachtet war also der
Durchbruch durch Belgien sicher geboten" (K. Seite 156). Ich stehe
nicht mehr auf diesem Standpunkt, der früher auch der meinige
war, und glaube, daß sogar vom rein militärischen Gesichtspunkt
ein anderes Verfahren möglich gewesen wäre.
     Hingegen ist es fraglich, ob Frankreich und England das Recht
zusteht, sich zu Richtern über das deutsche Vorgehen aufzuwerfen.
Im April 1919 ist vor der französischen Untersuchungskommission
über die vorzeitige Räumung des Beckens von Briey zur Sprache
gekommen, daß von 1911 bis 1913 ein Operationsplan in Kraft war,
wonach die französischen Armeen nicht wie 1914 korrekterweise
südlich der belgischen Grenze, sondern auf der ganzen Strecke
„von Beifort bis zur Nordsee" aufmarschieren sollten. Wo war
damals, wenn die Franzosen diese ganze Strecke einnahmen, die
Versammlung der Engländer gedacht, über die ja seit dem Januar
1906 ständig Besprechungen zwischen den beiden Generalstäben
stattfanden? Wie war die Erfüllung des Artikels 3 der französisch-
russischen Militärkonvention geplant, in aller Eile zu nachdrück-
lichsten Operationen zu schreiten? Das war doch nur möglich
durch einen Vormarsch auf der ganzen Front, also durch einen Ein-
marsch in Belgien.
     Das ist keine Rechtfertigung Deutschlands und keine Anklage
Belgiens, das nach dem gesamten bisher vorliegenden Material sich
durchaus loyal benommen hat und auch einem französischen Ein-
bruch Widerstand geleistet haben würde. Aber Frankreich und
England können nicht mehr als Kläger gegen Deutschland in dieser
Frage auftreten. Daß man in Frankreich über die Verletzung der
luxemburgischen und belgischen Neutralität auch 1914 innerlich
keineswegs entrüstet war, sie vielmehr als einen großen Glücksfall
betrachtete, beweist die schon angeführte Depesche Iswolskis vom
2. August. Der russische Botschafter fährt nämlich fort:
        „Heute ist die Nachricht eingetroffen, daß deutsche Truppen
   das luxemburgische Territorium betreten und so die Neutralität
   des Großherzogtums verletzt haben, die durch den u. a. von
   England und Italien unterzeichneten Traktat von 1867 garantiert
   wurde. Dieser Umstand wird für sehr vorteilhaft für Frankreich
   betrachtet, denn er wird unvermeidlich (Lücke im Telegramm)
   seitens Englands hervorrufen und es zu einer energischeren
   Handlungsweise veranlassen. Es liegt auch die Nachricht vor,
   daß die deutschen Truppen sich angeblich in Richtung Arlon
   bewegen, was auf die Absicht hinweist, auch die belgische Neu-
   tralität zu verletzen. Das wird noch fühlbarer für England sein.
   Der Vorsitzende des Ministerrats telegraphierte sofort nach Lon-
   don und beauftragte Cambon, die Aufmerksamkeit Greys darauf
   zu lenken."
     Ein Kommentar zu diesen Ausführungen ist entbehrlich.