Nr. 1. Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler, 15. Juni 1914: Difference between revisions

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<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem  
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem  
&nbsp; Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher  
:Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher  
&nbsp; Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General-  
:Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General-  
&nbsp; stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die  
:stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die  
&nbsp; Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal-  
:Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal-  
&nbsp; Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.
:Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.

Revision as of 10:10, 30 April 2015

Nr. I

Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler1

St. Petersburg, den 13. Juni 19142
Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,
der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
herrührt und den deutlichen Zweck verfolgt, auf
Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung

gegen uns!     der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.

Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei
berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
Einführimg der dreijährigen Dienstzeit möglich sei.
F. Pourtalös

1 Nach der Ausfertigung.

2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem

Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher
Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General-
stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die
Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal-
Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.