Nr. 1. Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler, 15. Juni 1914: Difference between revisions

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:::::::::Nr. I
<font size =4>'''Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler<ref>Nach der Ausfertigung. </ref>'''</font>  


<p align="left">'''Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler<sup>1</sup>'''</p>
::::::::St. Petersburg, den 13. Juni 1914<ref>Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem<br>
Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher <br>
Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General- <br>
stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die <br>
Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal- <br>
Anzeigers bekannt, siehe [[Nr. 2. Bericht des Berliner Lokal-Anzeigers vom 14. Juni über einen Artikel der Birschewija Wjedomosti, 15. Juni 1914| Nr. 2]].
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:::::St. Petersburg, den 13. Juni 1914<sup>2</sup>
:::::Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
::::eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
::::schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,
::::der,<i> wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
::::herrührt</i> und den deutlichen Zweck verfolgt, auf
::::Frankreich<i> einen Druck im Sinne der Einführung
<div class="floatleft">gegen uns!</div> &nbsp; &nbsp; der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.</i>


::::Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
:::::Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
:::eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
::::land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
:::schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,  
::::Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
:::der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
::::Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
:::herrührt und den deuthchen Zweck verfolgt, auf
::::<i>noch nie von einem Staate gemacht wurden,</i> sei
:::Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung  
::::berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
gegen uns! der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.  
::::ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
::::Einführung der dreijährigen Dienstzeit möglich sei.  


::::Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
::::::::::::F.   P  o u r t a l è s
:::land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
:::Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
:::Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
:::noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei
:::berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
:::ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
:::Einführimg der dreijährigen Dienstzeit mögHch sei.  


:::::F. Pourtalös
<hr>
<references />




<p align="center">
Next> [[Nr. 2. Bericht des Berliner Lokal-Anzeigers vom 14. Juni über einen Artikel der Birschewija Wjedomosti, 15. Juni 1914| Nr. 2]]
</p><hr>


<sup>1</sup> Nach der Ausfertigung.
[[Category:Documents dated 1914-06-13]]
 
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem
Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher
Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General-  
stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die
Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal-  
Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.

Latest revision as of 03:37, 10 March 2019

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 1.


Nr. I

Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler[1]

St. Petersburg, den 13. Juni 1914[2]
Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,
der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
herrührt und den deutlichen Zweck verfolgt, auf
Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung
gegen uns!

    der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.

Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei
berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
Einführung der dreijährigen Dienstzeit möglich sei.
F. P o u r t a l è s

  1. Nach der Ausfertigung.
  2. Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem
    Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher
    Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General-
    stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die
    Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal-
    Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.


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