Nr. 1. Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler, 15. Juni 1914: Difference between revisions

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'''Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler<sup>1</sup>'''
'''Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler<sup>1</sup>'''


::::St. Petersburg, den 13. Juni 1914<sup>2</sup>
:::::St. Petersburg, den 13. Juni 1914<sup>2</sup>


:::Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung  
::::Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung  
::eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-  
:::eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-  
::schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,  
:::schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,  
::der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium  
:::der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium  
::herrührt und den deuthchen Zweck verfolgt, auf  
:::herrührt und den deuthchen Zweck verfolgt, auf  
::Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung  
:::Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung  
gegen uns! der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.  
gegen uns! der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.  



Revision as of 09:16, 30 April 2015

<align=center>Nr. I

Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler1

St. Petersburg, den 13. Juni 19142
Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,
der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
herrührt und den deuthchen Zweck verfolgt, auf
Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung

gegen uns! der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.

Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei
berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
Einführimg der dreijährigen Dienstzeit mögHch sei.
F. Pourtalös


1 Nach der Ausfertigung.

2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General- stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal- Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.