Difference between revisions of "Nr. 1. Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler, 15. Juni 1914"
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− | ::Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner | + | :::Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner |
− | ::Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie | + | :::Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie |
− | ::noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei | + | :::noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei |
− | ::berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses | + | :::berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses |
− | ::ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch | + | :::ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch |
− | ::Einführimg der dreijährigen Dienstzeit mögHch sei. | + | :::Einführimg der dreijährigen Dienstzeit mögHch sei. |
:::::F. Pourtalös | :::::F. Pourtalös |
Revision as of 15:17, 30 April 2015
<align="center">Nr. I
Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler1
- St. Petersburg, den 13. Juni 19142
- Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
- eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
- schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,
- der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
- herrührt und den deuthchen Zweck verfolgt, auf
- Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung
gegen uns! der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.
- Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
- land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
- Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
- Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
- noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei
- berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
- ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
- Einführimg der dreijährigen Dienstzeit mögHch sei.
- F. Pourtalös
1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General- stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal- Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.