Difference between revisions of "Nr. 1. Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler, 15. Juni 1914"
From World War I Document Archive
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::::ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch | ::::ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch | ||
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<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem | <sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem | ||
− | Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher | + | Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher |
− | Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General- | + | Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General- |
− | stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die | + | stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die |
− | Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal- | + | Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal- |
− | Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2. | + | Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2. |
Revision as of 16:09, 30 April 2015
- Nr. I
Der Botschafter in Petersburg an den Reichskanzler1
- St. Petersburg, den 13. Juni 19142
- Ew. Exz. beehre ich mich anbei die Übersetzung
- eines soeben in der »Birschewija Wjedomosti« er-
- schienenen bemerkenswerten Artikels zu überreichen,
- der, wie ich höre, vom hiesigen Kriegsministerium
- herrührt und den deutlichen Zweck verfolgt, auf
- Frankreich einen Druck im Sinne der Einführung
gegen uns! der dreijährigen Dienstzeit auszuüben.
- Der Artikel führt unter der Überschrift »Ruß-
- land ist bereit, Frankreich muß es auch sein« aus,
- Rußland, welches eben erst zur Verstärkung seiner
- Wehrkraft Anstrengungen gemacht habe, wie sie
- noch nie von einem Staate gemacht wurden, sei
- berechtigt, von Frankreich zu erwarten, daß dieses
- ebenfalls seine Armee verstärke, was nur durch
- Einführimg der dreijährigen Dienstzeit möglich sei.
- F. Pourtalös
1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 15. Juni vorm. Bericht lag dem Kaiser vor, von ihm am 15. Juni zurückgegeben. Gemäß kaiserlicher Randverfügung vom Chef des Militärkabinetts am 17. Juni an den General- stab, von diesem am 25. Juni dem Kriegsministerium mitgeteilt. Die Beilage des Berichts wurde dem Kaiser durch das Telegramm des Lokal- Anzeigers bekannt, siehe Nr. 2.