Nr. 111. Der stellvertretende Chef des Admiralstabs an das Auswärtige Amt, 22. Juli 1914: Difference between revisions

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<sup>1</sup> Nach der Ausfertigung von Behnckes Hand. <br>
<sup>1</sup> Nach der Ausfertigung von Behnckes Hand. <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 22. Juli nachm. Am 22. Juli tele- <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 22. Juli nachm. Am 22. Juli tele- <br>
graphisch dem Reichskanzler mitgeteilt (siehe Nr. 115), am 23. Juli tele- <br>
graphisch dem Reichskanzler mitgeteilt (siehe [[Nr. 115. Der Staatssekretär des Auswärtigen an den Reichskanzler, 22. Juli 1914|Nr. 115]]), am 23. Juli tele- <br>
graphisch auch an den Gesandten im kaiserlichen Gefolge gegeben (siehe <br>
graphisch auch an den Gesandten im kaiserlichen Gefolge gegeben (siehe <br>
Nr. 125). <br>
Nr. 125). <br>
<sup>3</sup> Siehe Nr. 82 und 101. <br>
<sup>3</sup> Siehe [[Nr. 82. Der Chef des Admiralstabs der Marine an den Staatsekretär des Auswärtigen, 20. Juli 1914|Nr. 82]] und [[Nr. 101. Der Reichskanzler an das Auswärtige Amt, 21. Juli 1914|101]]. <br>

Revision as of 10:43, 10 June 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 111.


Nr. 111
Der stellvertretende Chef des Admiralstabs an das Auswärtige Ämt1

                                                   Berlin, den 22. Juli 19142 3

     Wenn mit der Möglichkeit einer unmittelbar bevorstehenden
Kriegserklärung Englands gerechnet werden muß, so ist vom mili-
tärischen Standpunkt aus auch mit Sicherheit mit einem Überfall
unserer Flotte durch die englische Flotte zu rechnen.
     Unsere Flotte darf bei ihrer großen numerischen Unterlegenheit
dieser Möglichkeit keinesfalls ausgesetzt werden.
     Sobald mit der Möglichkeit des Ausbruchs eines Krieges mit
England innerhalb von jeweilig 6 Tagen zu rechnen ist, muß daher
die Flotte zurückgerufen werden.

                                                              B e h n c k e
                                                             Konteradmiral


1 Nach der Ausfertigung von Behnckes Hand.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 22. Juli nachm. Am 22. Juli tele-
graphisch dem Reichskanzler mitgeteilt (siehe Nr. 115), am 23. Juli tele-
graphisch auch an den Gesandten im kaiserlichen Gefolge gegeben (siehe
Nr. 125).
3 Siehe Nr. 82 und 101.