Nr. 141. Der Gesandte im kaiserlichen Gefolge an das Auswärtige Amt, 24. Juli 1914: Difference between revisions

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<sup>2</sup> Aufgegeben in Balestrand (»Hohenzollern«) 11<sup>50</sup> vorm., angekommen im <br>
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Auswärtigen Amt 1<sup>58</sup> nachm.; Eingangsvermerk: 24. Juli nachm. <br>
Auswärtigen Amt 1<sup>58</sup> nachm.; Eingangsvermerk: 24. Juli nachm. <br>
<sup>3</sup> Siehe Nr. 117, 144 und 149, Anm. 2. <br>
<sup>3</sup> Siehe [[Nr. 117. Der Botschafter in Konstantinopel an das Auswärtige Amt, 23. Juli 1914|Nr. 117]], [[Nr. 144. Der Staatssekretär des Auswärtigen an den Botschafter in Konstantinopel, 24. Juli 1914|144]] und [[Nr. 149. Der Botschafter in Konstantinopel an das Auswärtige Amt, 24. Juli 1914|149]], Anm. 2. <br>

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Nr. 141
Der Gesandte im kaiserlichen Gefolge an das Auswärtige Amt1


Telegramm 128      Balestrand (»Hohenzollern«), den 24. Juli 19142

     S. M, der Kaiser und König hält zwar die Ausführungen des
Frhn. von Wangenheim theoretisch für richtig, ist aber der An-
sicht, daß im gegenwärtigen Augenblick aus Opportunitätsgründen
die Geneigtheit der Türkei zu Dreibundanschluß benutzt werden
muß».
     Wenn daher Stambul absolut Bündnis schließen wolle »unter
Patronage des Dreibunds oder einer Macht desselben«, so solle es
doch richtig versuchen, Rumänien und Bulgarien zusammenzu-
kriegen und sich Österreich zur Verfügung stellen. In diesem
Sinne soll Wangenheim in Konstantinopel einwirken3.

                                                                      W e d e l


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Balestrand (»Hohenzollern«) 1150 vorm., angekommen im
Auswärtigen Amt 158 nachm.; Eingangsvermerk: 24. Juli nachm.
3 Siehe Nr. 117, 144 und 149, Anm. 2.