Nr. 19 Der Gesandte in Berlin an den Vorsitzenden im Ministerrat
Bericht 414 Berlin, den 30. Juli 19141 Zum Telegramm von gestern Ew. Exz. beehre ich mich in Ergänzung meiner telegraphischen Meldung von heute Nachstehendes geh. zu berichten : Das Auswärtige Amt steht auf dem Standpunkt, daß kein Anlaß gegeben sei, besondere Maßnahmen bezüghch der Heimschaffung mittelloser Deutscher aus Frankreich zu treffen. Solange Deutschland dort konsularisch vertreten sei, sei es Sache der deutschen Konsul arbehörden, für die Heimschaffung der Deutschen Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung erstrecke sich selbstverständlich auch auf die bayerischen Staatsangehörigen, Von dem Augenblick an, in dem die deutschen Vertretungen aus Frankreich abberufen würden, trete diejenige fremde Mission in Tätigkeit, der der Schutz der deutschen Staatsangehörigen übertragen werde. Archiv und Kasse werde der betreffenden Mission übergeben, und es würde ihr dann in der gleichen Weise wie sonst der deutschen Vertretung obliegen, für die Heimschaffung der deutschen Staats- angehörigen Sorge zu tragen. Besondere Maßnahmen der k. Regierung für bayerische Staats- angehörige hält das Auswärtige Amt unter diesen Umständen nicht für veranlaßt. Nach Ansicht der Reichsleitung hätte die von dem k. Minister- residenten in Paris angeregte Maßregel sogar gewisse Bedenken, in- sofern nämhch, als bares Geld dem Zugriff der französischen Regierung ausgesetzt wäre2.
G. H. L e r c h e n f e l d
1 Telephonische Mitteilung nach München vorher 745 nachm. 2 Der Bericht erfolgte auf eine Antrage, ob die bayrische Vertretung in Paris Gelder für Heimschaffung bayrischer Staatsangehöriger angewiesen er- halten solle.