Nr. 19 Der Gesandte in Berlin an den Vorsitzenden im Ministerrat

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Nr. 19
Der Gesandte in Berlin an den Vorsitzenden im Ministerrat


Bericht 414                                    Berlin, den 30. Juli 19141
Zum Telegramm von gestern
     Ew. Exz. beehre ich mich in Ergänzung meiner telegraphischen
Meldung von heute Nachstehendes geh. zu berichten :
     Das Auswärtige Amt steht auf dem Standpunkt, daß kein Anlaß
gegeben sei, besondere Maßnahmen bezüglich der Heimschaffung
mittelloser Deutscher aus Frankreich zu treffen.
     Solange Deutschland dort konsularisch vertreten sei, sei es Sache
der deutschen Konsul arbehörden, für die Heimschaffung der Deutschen
Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung erstrecke sich selbstverständlich
auch auf die bayerischen Staatsangehörigen,
     Von dem Augenblick an, in dem die deutschen Vertretungen
aus Frankreich abberufen würden, trete diejenige fremde Mission in
Tätigkeit, der der Schutz der deutschen Staatsangehörigen übertragen
werde.
     Archiv und Kasse werde der betreffenden Mission übergeben, und
es würde ihr dann in der gleichen Weise wie sonst der deutschen
Vertretung obliegen, für die Heimschaffung der deutschen Staats-
angehörigen Sorge zu tragen.
     Besondere Maßnahmen der k. Regierung für bayerische Staats-
angehörige hält das Auswärtige Amt unter diesen Umständen nicht
für veranlaßt.
     Nach Ansicht der Reichsleitung hätte die von dem k. Minister-
residenten in Paris angeregte Maßregel sogar gewisse Bedenken, in-
sofern nämhch, als bares Geld dem Zugriff der französischen Regierung
ausgesetzt wäre2.

                                                                 G.  H.  L e r c h e n f e l d


1 Telephonische Mitteilung nach München vorher 745 nachm.
2 Der Bericht erfolgte auf eine Antrage, ob die bayrische Vertretung in Paris
Gelder für Heimschaffung bayrischer Staatsangehöriger angewiesen er-
halten solle.