Nr. 248. Der Reichskanzler an den Botschafter in London, 27. Juli 1914: Difference between revisions

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Weißbuch vom Mai 1915, S. 30 Nr. 14. <br>
Weißbuch vom Mai 1915, S. 30 Nr. 14. <br>
<sup>2</sup> 1<sup>0</sup> nachm. zum Haupttelegraphenamt.<br>
<sup>2</sup> 1<sup>0</sup> nachm. zum Haupttelegraphenamt.<br>
<sup>3</sup> Siehe Nr. 236 <br>
<sup>3</sup> Siehe [[Nr. 236. Der Botschafter in London an das Auswärtige Amt, 27. Juli 1914|Nr. 236]] <br>
<sup>4</sup> Siehe Nr. 180 Abs. 2. <br>
<sup>4</sup> Siehe [[Nr. 180. Der Botschafter in London an das Auswärtige Amt, 25. Juli 1914|Nr. 180]] Abs. 2. <br>
<sup>5</sup> Hinter »beschränken« ursprünglich geschriebenes »Ew. pp. Annahme, <br>
<sup>5</sup> Hinter »beschränken« ursprünglich geschriebenes »Ew. pp. Annahme, <br>
daß Lokalisierung unmöglich sei, ist noch nicht erwiesen« vom Kanzler <br>
daß Lokalisierung unmöglich sei, ist noch nicht erwiesen« vom Kanzler <br>
nachher gestrichen. <br>
nachher gestrichen. <br>
<sup>6</sup> Siehe Nr. 238. <br>
<sup>6</sup> Siehe [[Nr. 238. Der Botschafter in Petersburg an das Auswärtige Amt, 27. Juli 1914|Nr. 238]]. <br>

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Nr. 248
Der Reichskanzler an den Botschafter in London1


Telegramm 179                               Berlin, den 27. Juh 19142

     Von dem Vorschlage Sir E. Greys, dort Konferenz zu vieren ab-
zuhalten, hier bisher nichts bekannt3. An einer solchen Konferenz
könnten wir uns nicht beteiligen, da wir Österreich in seinem Serben-
handel nicht vor ein europäisches Gericht ziehen können. Sir Ed. Grey
scheidet, wie Ew. pp. ausdrücklich gemeldet haben, scharf zwischen
österreichisch-serbischem und österreichisch-russischem Konflikt4 und
kümmert sich um ersteren ebensowenig, wie wir es tun. Unsere
Vermittlungstätigkeit muß sich auf eventuellen österreichisch-russischen
Konflikt beschränken5. In serbisch-österreichischem Konflikt scheint
mir der in Telegramm Nr. [163]6 aus Petersburg angegebene Weg
direkter Verständigung zwischen Petersburg und Wien gangbar. Ich
bitte deshalb dringend, dort die Notwendigkeit und Möglichkeit der
Lokalisierung zu vertreten.

                                                       B e t h m a n n   H o l l w e g


1 Nach dem Konzept von der Hand des Reichskanzlers. — Vgl deutsches
Weißbuch vom Mai 1915, S. 30 Nr. 14.
2 10 nachm. zum Haupttelegraphenamt.
3 Siehe Nr. 236
4 Siehe Nr. 180 Abs. 2.
5 Hinter »beschränken« ursprünglich geschriebenes »Ew. pp. Annahme,
daß Lokalisierung unmöglich sei, ist noch nicht erwiesen« vom Kanzler
nachher gestrichen.
6 Siehe Nr. 238.