Nr. 25 Der Gesandte in Berlin an den Vorsitzenden im Ministerrat

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Nr. 25
Der Gesandte in Berlin an den Vorsitzenden im Ministerrat

Bericht 417                                    Berlin, den 31. Juli 1914

Zum Telegramm von gestern

     Ew. Exz. beehre ich mich im Vollzuge des telegraphischen Auf- trags von gestern Nachstehendes gehorsamst zu berichten:      Die Berufskonsuln' feindlicher Mächte werden bei Kriegsaus- bruch angewiesen \ Nach dem Ausland abzureisen, erhalten keine Pässe.      Die Wahlkonsuln können im Lande bleiben, dürfen aber keine Funktionen mehr ausüben.      Die Pässe der fremden Diplomaten, die alle (nicht nur die Chefs) Kaiserpässe bekommen, werden nicht befristet.      Die Gesandtschaftskanzler können unter folgenden 2 Voraus- setzungen im Lande bleiben :

      1. daß sie der fremden Mission beigeordnet werden, die den         Schutz der betreffenden Staatsangehörigen übernimmt,

         2. daß die Gegenseitigkeit gewährleistet wird.

Bleiben sie nicht, so erhalten die Kanzleichefs Kaiserpässe, das übrige Personal den Paß des Auswärtigen Amts.

                                                                      G.  H.  L e r c h e n f e l d

<sup.1 Das Ministerium in München hatte am 30. Juli angefragt, wie gegenüber den Konsuln feindlicher Mächte zu verfahren sei, und ob in Pässen für fremde Diplomaten Fristbestimmung erfolge.