Nr. 27. Der Botschafter in Wien an den Reichskanzler, 10. Juli 1914: Difference between revisions

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<sup>1</sup> Nach der Ausfertigung. <br>
<sup>1</sup> Nach der Ausfertigung.  
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 10. Juli vorm. Bericht lag dem <br>
 
Kaiser vor, von ihm am 13. Juli zurückgegeben, am 16. Juli wieder im <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 10. Juli vorm. Bericht lag dem  
Amt. Gemäß kaiserlicher Randverfügung am 21. Juli der Botschaft in <br>
Kaiser vor, von ihm am 13. Juli zurückgegeben, am 16. Juli wieder im  
St. Petersburg mitgeteilt. <br>
Amt. Gemäß kaiserlicher Randverfügung am 21. Juli der Botschaft in  
<sup>3</sup> Der Artikel lautete: »Wie uns von besonderer Seite mitgeteilt wird, sind <br>
St. Petersburg mitgeteilt.  
in Rußland alle Kreise einig in der Verurteilung des Attentats in Sarajevo. <br>
 
Die vielfach in der österreichisch-ungarischen Presse veröffentlichte An- <br>
<sup>3</sup> Der Artikel lautete: »Wie uns von besonderer Seite mitgeteilt wird, sind  
schauung, als ob Rußland dagegen protestieren würde, wenn Österreich- <br>
in Rußland alle Kreise einig in der Verurteilung des Attentats in Sarajevo.  
Ungarn von Serbien eine Untersuchung in Belgrad verlangte, entbehrt <br>
Die vielfach in der österreichisch-ungarischen Presse veröffentlichte An-  
jeglicher Begründung. Das monarchische Prinzip hat im Zarenreiche so <br>
schauung, als ob Rußland dagegen protestieren würde, wenn Österreich-  
starke Geltung, daß es ganz natürhch erscheint, daß Rußland einen solchen <br>
Ungarn von Serbien eine Untersuchung in Belgrad verlangte, entbehrt  
Schritt Österreich- Ungarns nie mißbilligen würde.« <br>
jeglicher Begründung. Das monarchische Prinzip hat im Zarenreiche so  
starke Geltung, daß es ganz natürhch erscheint, daß Rußland einen solchen  
Schritt Österreich- Ungarns nie mißbilligen würde.«  


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Revision as of 13:08, 7 May 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 27.


Nr. 27
Der Botschafter in Wien an den Reichskanzler1





















aha !

                                             Wien, den 8. Juli 19142

     Die in der gestrigen Abendnummer der »Neuen
Freien Presse« (Nr. 17911) an der Spitze des Blattes
erschienene Mitteilung »von besonderer Seite über
die russische Auffassung von den österreichisch-
ungarischen Schritten anläßlich des Attentats3« ist,
wie ich von dem auf der Botschaft verkehrenden
Korrespondenten der »Neuen Freien Presse« höre,
von der hiesigen russischen Botschaft inspiiHert.
     Er sei telephonisch auf die Botschaft zitiert
worden, wo ihn ein Sekretär im Auftrage des Bot-
schafters empfangen habe. Abgesehen von der vor-
erwähnten Veröffentlichung sei noch bemerkt worden,
daß Rußland äner Beeinträchtigung^ der politischen
Selbständigkeit Serbiens nicht ruhig werde -{usehen
können. Auf die Frage des Korrespondenten, ob
die »Neue Freie Presse« auch diese Bemerkung
bringen solle, sei ihm verneinend geantwortet worden.
     Wie mir der Korrespondent weiter sagte, habe
er bei Herrn Benedikt schon seinen Einfluß dahin
geltend gemacht, damit die »Neue Freie Presse« nicht
in das während der Balkankrise beliebte Gejammere
über etwaige russische Angriffspläne verfalle. Der
heutige Morgenartikel des Blattes war gemäßigt ge-
halten.
     Ich beehre mich, die vorerwähnte Mitteilung der
Vollständigkeit halber im Ausschnitt gehorsamst
beizufügen.

                                        v o n   T s c h i r s c h k y


1 Nach der Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 10. Juli vorm. Bericht lag dem
Kaiser vor, von ihm am 13. Juli zurückgegeben, am 16. Juli wieder im
Amt. Gemäß kaiserlicher Randverfügung am 21. Juli der Botschaft in
St. Petersburg mitgeteilt.
3 Der Artikel lautete: »Wie uns von besonderer Seite mitgeteilt wird, sind
in Rußland alle Kreise einig in der Verurteilung des Attentats in Sarajevo.
Die vielfach in der österreichisch-ungarischen Presse veröffentlichte An-
schauung, als ob Rußland dagegen protestieren würde, wenn Österreich-
Ungarn von Serbien eine Untersuchung in Belgrad verlangte, entbehrt
jeglicher Begründung. Das monarchische Prinzip hat im Zarenreiche so
starke Geltung, daß es ganz natürhch erscheint, daß Rußland einen solchen
Schritt Österreich- Ungarns nie mißbilligen würde.« 

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