Difference between revisions of "Nr. 29 Der Gesandte in Berlin an den Vorsitzenden im Ministerrat"
(Created page with " WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang IV Berichte, Telegramme und Telep...") |
|||
Line 15: | Line 15: | ||
antwortet. <br> | antwortet. <br> | ||
Frankreich ist eine Verlängerung der Frist bis heute i Uhr <br> | Frankreich ist eine Verlängerung der Frist bis heute i Uhr <br> | ||
− | gewährt worden. Um 6 | + | gewährt worden. Um 6<sup>0</sup> war die Antwort noch nicht da, was <br> |
aber mit Verzögerung der telegraphischen Beförderung zusammen- <br> | aber mit Verzögerung der telegraphischen Beförderung zusammen- <br> | ||
hängen kann. Die Bemerkung des Reichskanzlers in seiner heutigen <br> | hängen kann. Die Bemerkung des Reichskanzlers in seiner heutigen <br> |
Revision as of 20:03, 6 October 2015
WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 4 > Anhang IV. > Nr. 29Bericht 4201 Berlin, den 1. August 1914
Heute 6 Uhr war die Lage folgende : Rußland hat das deutsche
Ultimatum, alle Kriegsrüstung gegen Deutschland und Österreich
einzustellen, bisher nicht beantwortet. Daraufhin ist nach der
Beschlußfassung im Bundesrat Rußland die Kriegserklärung für den
Fall zugestellt worden, daß es nicht dem Verlangen des Ultimatmns
entspricht. Es wird bezweifelt, ob hienach Rußland überhaupt
antwortet.
Frankreich ist eine Verlängerung der Frist bis heute i Uhr
gewährt worden. Um 60 war die Antwort noch nicht da, was
aber mit Verzögerung der telegraphischen Beförderung zusammen-
hängen kann. Die Bemerkung des Reichskanzlers in seiner heutigen
Rede, die Antwort sei da, hat auf einem Irrtum beruht.
Italien hat sich vom Dreibund losgelöst, indem es erklärte,
Österreich habe durch seinen Angriff auf Serbien Rußland de facto
angegriffen. Der casus foederis läge also nicht vor. Da von Wien
mitgeteilt worden ist, daß Österreich alle italienischen Forderungen
erfüllt habe, so ist die Stellung Italiens vielleicht noch keine end-
gültige. Hiefür hegen einige Anzeichen vor.
Die Mobilmachungsordre ist heute um nachm. nach einer
Beratung im Schloß vom Kaiser unterzeichnet worden.
Genehmigen usw.
G. H. L e r c h e n f e l d
1 Bericht 419 ist eine Meldung über die Sitzung des Bundesrats vom 1. August.
Siehe dazu Band III Nr. 553.