Nr. 307 Der Reichskanzler an die preußischen Gesandten bei den Bundesregierungen, 28. Juli 1914

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 307.


Nr. 307
Der Reichskanzler an die preußischen Gesandten bei den deutschen Bundesregierungen1


Vertraulich !                               Berlin, den 28. Juli 19142

     Euer pp. wollen der Regierung, bei der Sie beglaubigt sind,
folgende Mitteilung machen:
     Angesichts der Tatsachen, die die österreichisch-ungarische Re-
gierung in ihrer Note an die serbische Regierung bekanntgegeben
hat, müssen die letzten Zweifel darüber schwinden, daß das Attentat,
dem der österreichisch-ungarische Thronfolger und seine Gemahlin
zum Opfer gefallen sind, in Serbien zum mindesten mit der Kon-
nivenz von Angehörigen der serbischen Regierung und Armee vor-
bereitet worden ist. Es ist ein Produkt der großserbischen Be-
strebungen, die seit einer Reihe von Jahren eine Quelle dauernder
Beunruhigungen für die österreichisch-ungarische Monarchie und
für ganz Europa geworden sind.
     In besonders markanter Form trat der großserbische Chau-
vinismus während der bosnischen Krisis in die Erscheinung. Nur
der weitgehenden Selbstbeherrschung und Mäßigung der öster-
reichisch-ungarischen Regierung und dem energischen Einschreiten
der Großmächte war es zuzuschreiben, wenn die Provokationen,
welchen Österreich-Ungarn in dieser Zeit von Seiten Serbiens aus-
gesetzt war, nicht zum Konflikt führten. Die Zusicherung künftigen
Wohlverhaltens, die die serbische Regierung damals gegeben hat,
hat sie nicht eingehalten. Unter den Augen, zum mindesten unter
stillschweigender Duldung des amtlichen Serbiens, hat die groß-
serbische Propaganda inzwischen fortgesetzt an Ausdehnung und
Intensität zugenommen. Es würde weder mit der Würde noch mit
ihrem Recht auf Selbsterhaltung vereinbar sein, wollte die öster-
reichisch-ungarische Regierung dem Treiben jenseits der Grenze
noch länger tatenlos zusehen, durch das die Sicherheit und die In-
tegrität ihrer Gebiete dauernd bedroht wird. Bei dieser Sachlage
müssen das Vorgehen sowie die Forderungen der österreichisch-
ungarischen Regierung als gerechtfertigt angesehen werden.
     Die Antwort der serbischen Regierung auf die Forderungen,
welche die österreichisch-ungarische Regierung am 23. d. M. durch
ihren Vertreter in Belgrad hat stellen lassen, läßt indessen erkennen,
daß die maßgebenden Faktoren in Serbien nicht gesonnen sind, ihre
bisherige Politik und agitatorische Tätigkeit aufzugeben. Der öster-
reichisch-ungarischen Regierung wird demnach, will sie nicht auf
ihre Stellung als Großmacht endgültig Verzicht leisten, nichts
anderes übrig bleiben, als ihre Forderungen durch einen starken
Druck und nötigenfalls unter der Ergreifung militärischer Maß-
nahmen durchzusetzen.
     Einzelne russische Stimmen betrachten es als selbstverständ-
liches Recht und als die Aufgabe Rußlands, in dem Konflikt zwischen
Österreich-Ungarn und Serbien aktiv für Serbien Partei zu er-
greifen. Für die aus einem solchen Schritte Rußlands resultierende
europäische Konflagration glaubt die Nowoje Wremja sogar Deutsch-
land verantwortlich machen zu dürfen, wofern es nicht Österreich-
Ungarn zum Nachgeben veranlaßt. Die russische Presse stellt hier-
mit die Verhältnisse auf den Kopf. Nicht Österreich-Ungarn hat
den Konflikt mit Serbien hervorgerufen, sondern Serbien ist es ge-
wesen, das durch eine skrupellose Begünstigung großserbischer
Aspirationen auch in Teilen der österreichisch-ungarischen Monarchie
diese selbst in ihrer Existenz gefährdet und Zustände geschaffen
hat, die schließlich in der frevelhaften Tat von Sarajevo ihren Aus-
druck gefunden haben. Wenn Rußland in diesem Konflikt für
Serbien eintreten zu müssen glaubt, so ist das an sich gewiß sein
gutes Recht. Es muß sich aber darüber klar sein, daß es damit die
serbischen Bestrebungen auf Unterhöhlung der Existenzbedingungen
der österreichisch-ungarischen Monarchie zu den seinigen macht,
und daß es allein die Verantwortung dafür trägt, wenn aus dem
österreichisch-serbischen Handel, den alle übrigen Großmächte zu
lokalisieren wünschen, ein europäischer Krieg entsteht. Diese Ver-
antwortung Rußlands liegt klar zutage und wiegt um so schwerer,
als Graf Berchtold Rußland offiziell erklärt hat, es beabsichtige,
weder serbische Gebietsteile zu erwerben noch den Bestand des ser-
bischen Königreichs anzutasten, sondern wolle lediglich Ruhe vor
den seine Existenz gefährdenden serbischen Umtrieben haben.
     Die Haltung der k. Regierung in dieser Frage ist
deutlich vorgezeichnet. Die von den Panslawisten gegen Österreich-
Ungarn betriebene Agitation erstrebt in ihrem Endziel, mittels der
Zertrümmerung der Donaumonarchie, die Sprengung oder
Schwächung des Dreibundes und in ihrer Folgewirkung eine völlige
Isolierung des Deutschen Reiches. Unser eigenstes Interesse ruft
uns demnach an die Seite Österreich-Ungarns. Die Pflicht, Europa,
wenn irgend möglich, vor einem allgemeinen Kriege zu bewahren,
weist uns gleichzeitig darauf hin, diejenigen Bestrebungen zu unter-
stützen, die auf die Lokalisierung des Konfliktes hinzielen, getreu
den Richtlinien derjenigen Politik, die wir seit nunmehr 44 Jahren
im Interesse der Aufrechterhaltung des europäischen Friedens mit
Erfolg durchgeführt haben. Sollte indes wider Erhoffen durch ein
Eingreifen Rußlands der Brandherd eine Erweiterung erfahren, so
würden wir, getreu unserer Bundespflicht, mit der ganzen Macht des
Reiches die Nachbarmonarchie zu unterstützen haben. Nur ge-
zwungen werden wir zum Schwerte greifen, dann aber in dem
ruhigen Bewußtsein, daß wir an dem Unheil keine Schuld tragen,
das ein Krieg über Europas Völker bringen müßte.

                                        v.   B e t h m a n n   H o l l w e g


1 Nach dem in Maschinenschrift vorliegenden Konzept mit handschrifüichen
Änderungen Jagows. Siehe deutsches Weißbuch vom Mai 1915, S. 25, Nr. 2.
2 Am 28. Juli auf verschiedene Weise den Gesandtschaften in Darmstadt,
Karlsruhe, München, Stuttgart, Dresden, Weimar, Oldenburg und Hamburg
übermittelt. Am 30. Juli auch den auswärtigen Missionen — mit Aus-
nahme von Paris, London und Petersburg — »zur Regelung Ihrer Sprache« 
unter Weglassung des ersten und letzten Satzes mitgeteilt.