Nr. 308 Der Reichskanzler an den Kaiser, 28. Juli 1914: Difference between revisions

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in das hellste Licht setzen. Einen-Entwurf dazu <br>
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wage ich alleruntertänigst anzuschließen<sup>4</sup>. Graf <br>
wage ich alleruntertänigst anzuschließen<sup>4</sup>. Graf <br>
Pourtales ist angewiesen, Herrn Sasonow zu sagen, <br>
Pourtalès ist angewiesen, Herrn Sasonow zu sagen, <br>
daß Ew. M. bestrebt seien, Wien zu einer offenen <br>
daß Ew. M. bestrebt seien, Wien zu einer offenen <br>
Aussprache mit Petersburg mit dem Ziele zu ver- <br>
Aussprache mit Petersburg mit dem Ziele zu ver- <br>

Revision as of 08:46, 16 June 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 308.


Nr. 308
Der Reichskanzler an den Kaiser1

                              Berlin, den 28. Juli 19142
          Ew. M.
melde ich alleruntertänigst, daß ich die befohlene
Demarche3 in Wien telegraphisch habe machen
müssen, da es keine regelmäßige Zugverbindung
mit Wien mehr gibt.
     Dieser Demarche wird es nach meinem ehr-
furchtsvollen Dafürhalten entsprechen, wenn Ew. M.
nunmehr doch die Gnade haben wollten, ein
Telegramm an S. M. den Zaren zu richten. Ein
solches Telegramm würde, wenn es dann doch noch
zum Kriege kommen sollte, die Schuld Rußlands
in das hellste Licht setzen. Einen-Entwurf dazu
wage ich alleruntertänigst anzuschließen4. Graf
Pourtalès ist angewiesen, Herrn Sasonow zu sagen,
daß Ew. M. bestrebt seien, Wien zu einer offenen
Aussprache mit Petersburg mit dem Ziele zu ver-
anlassen, Zweck und Umfang des österreichischen
gut Vorgehens in Serbien in unzweideutiger und hoffent-
lich Rußland befriedigender Weise klarzulegen.
Die inzwischen erfolgte Kriegserklärung ändere
daran nichts5.
                         Alleruntertänigst

                              v.   B e t h m a n n   H o l l w e g


1 Nach der Ausfertigung von der Hand des Reichskanzlers.
2 Auf dem oberen Rand die Bemerkung des Kaisers vom gleichen Tage:
»Einverstanden, 1015 N.-M. 28. VII. 1914. W.« 
3 Siehe Nr. 293 und Nr. 323, die offenbar v o r Nr. 308 entworfen war.
4 Siehe Nr. 335.
5 Siehe Nr. 315.