Nr. 32. Der Gesandte in Belgrad an den Reichskanzler, 11. Juli 1914

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Nr. 32

Der Gesandte in Belgrad an den Reichskanzler1


Blech ! ! ! !

Blech !

Belgrad, den 8. Juli 19142

Herr Paschitsch sprach sich mir gegenüber heute gelegentlich der Vorstellung des Mihtärattaches lange über das Attentat in Sarajevo und die Maß- nahmen aus, welche die serbische Regierung im Zusammenhang damit und zur Verhinderung weiterer anarchistischer Freveltaten zu ergreifen beabsichtigt3. Er begann zunächst mit Versicherungen seiner tiefsten Entrüstung und seines größten Abscheues über die Tat und hob dann hervor, daß man doch nicht eine zivilisierte4 Regierung für die Exzesse unreifer und überspannter Burschen verantiPortlich machen dürfe. Die österreichisch-ungarische Presse schieße weit über das Ziel hinaus. Die Über- wachung der nation ah sti sehen Vereine und ihrer Verbindungen im In- und Auslande stelle der ser- bischen Regierung die schwierigsten Aufgaben; die demokratisch -freisinnige Verfassung des Landes, namenthch auf dem Gebiete des Vereinswcsens und der Presse, biete der Regierung nahezu keine Hand- =» beabsichtigte vom Kaiser zweimal unterstrichen. "Zivilisierte.! vom Kaiser zweimal unterstrichen. habe, und jeder Versuch, die Macht der Regierung zu erweitern und ihr ein energisches Durchgreifen zu ermöghchen, sei stets noch an dem Widerstand der Skupschtina gescheitert. Soweit es in seiner Macht, innerhalb der bestehenden Gesetzgebung, liege, werde er die Tätigkeit der nationahstischen Verbindungen streng kontrollieren und alle Elemente

ausweisen, die hier einen Unterschlupf suchen. Er habe sich auch mit dem Kultusminister bereits ins Benehmen gesetzt, um durch eine schärfere Kontrolle der Schulen und der mit ihnen in Verbindung stehenden Turnvereine zu verhindern, daß unver- standene politische Theorien in diesen gelehrt und verbreitet imd die Jugend mit solchen angefüllt und verhetzt werde. Endlich solle der freie Handel und Verkehr mit Schußwaffen und Explosivstoffen eingeschränkt und strengeren Kautelen als bisher unterworfen werden. Eine gesetzliche Regelung dieser Materie liege im Projekt bereits vor, sei aber von der Skupschtina bis jetzt nicht votiert worden.

V.   G r i e s i n g e r Phrasen !

1 Nach der Ausfertigung.

2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 11. Juli nachm. Bericht lag dem Kaiser vor von ihm am 20. Juli zurückgegeben, am 23. Juli wieder im Amt Kaiser befahl durch Randverfügung Mitteilung an den Botschafter in Wien die indessen tatsächlich nicht erfolgt ist. '