Nr. 419 Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914: Difference between revisions

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Nr. 419
Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt1


Telegramm 154                               Rom, den 30. Juli 19142

     Wie Ew. Exz. bekannt, macht Marquis di San Giuliano kein
Hehl daraus, daß er das Vorgehen Österreichs gegen Serbien als
Angriffskrieg betrachtet, und daß Italien daher nach Dreibundver-
trag nicht verpflichtet sei, an einem sich aus diesem Krieg ergeben-
den allgemeinen Weltkrieg teilzunehmen. Auch die Verletzung des
Artikels 7 des Dreibundvertrags entbinde Italien von der Pflicht
der Gefolgschaft. Auf meine Bekämpfung dieses Standpunktes
erwiderte er stets beharrlich: »Ich sage nicht, daß Italien schließ-
lich nicht teilnehmen  w i r d ;  ich konstatiere nur, daß es nicht
v e r p f l i c h t e t  i s t  teilzunehmen.« Es wird immer klarer, daß
die italienische Absicht dahin geht, bei dieser Gelegenheit etwas
für Italien zu erreichen, und es ist also die Frage zu prüfen, ob es
bei der augenblicklichen Lage politisch zweckmäßig erscheint, ihm
einen Vorteil in Aussicht zu stellen. Alle italienischen Deduk-
tionen über Artikel 7 des Dreibundvertrags laufen m. E. auch auf
dieses Ziel hinaus. Die Entscheidung wird bei Österreich liegen.
Leider ist der österreichische Botschafter heftig gegen jede Kon-
zession an Italien und hat gestern eine scharfe Aussprache mit
Marquis di San Giuliano gehabt3.

                                                                 F l o t o w


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Rom 1145 vorm., angekommen im Auswärtigen Amt 31
nachm.; Eingangsvermerk: 30. Juli nachm.
3 Vgl. Nr. 363 und 428.