Nr. 42. Der Botschafter in Rom an das Auswärtigen, 14. Juli 1914: Difference between revisions

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Telegramm 5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fiuggi Ponte, den 14. Juli 1914<sup>2</sup>
Telegramm 5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fiuggi Ponte, den 14. Juli 1914<sup>2</sup>
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handeln würde. Marquis di San Giuliano bestand aber darauf, daß <br>
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itaüenische Regierung niemals gegen Prinzip der Nationalität an- <br>
italienische Regierung niemals gegen Prinzip der Nationalität an- <br>
kämpfen könne. Minister will uns anscheinend vorbereiten, daß er <br>
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bei weiterer Komplikation nicht an Seite Österreichs bleiben kann, <br>
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besteht« und unter Beifügung eingehender Erörterungen Jagows am 15. Juli <br>
besteht« und unter Beifügung eingehender Erörterungen Jagows am 15. Juli <br>
dem Botschafter in Wien mitgeteilt (siehe Nr. 46). <br>
dem Botschafter in Wien mitgeteilt (siehe [[Nr. 46. Der Staatssekretär des Auswärtigen an den Botschafter in Wien, 15. Juli 1914|Nr. 46]]). <br>
<sup>3</sup> Siehe Nr. 64 <br>
<sup>3</sup> Siehe [[Nr. 64. Der Botschafter in Rom an den Reichskanzler, 18. Juli 1914|Nr. 64]] <br>

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 42.


Nr. 42
Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt1


Telegramm 5                          Fiuggi Ponte, den 14. Juli 19142

     Obwohl Marquis di San Giuliano immer noch erklärt, daß Be-
richte des italienischen Botschafters in Wien über Serbien nicht pessi-
mistisch lauten, hat er doch bereits Gutachten des Völkerrechts-
kundigen Herrn Fusinato über Rechtslage eingezogen und sagt
mir, nach italienischer Auffassung könne eine Regierung nur wegen
Verbrechen gegen gemeines Recht, nicht wegen politischer Propaganda
reklamieren, wenn diese Propaganda nicht zur Tat übergehe3. Er
fürchte daher, Italien würde österreichische Reklamation nicht unter-
stützen können, ohne sich in Widerspruch zu tief begründeter Über-
zeugung des italienischen Volkes und zu liberalen Prinzipien zu setzen.
Habe erwidert, daß man zunächst überhaupt Inhalt österreichischer
Reklamation abwarten müsse, daß aber, wenn Konflikt entstehen sollte,
es sich nicht mehr um juristische Fragen, sondern um politische
handeln würde. Marquis di San Giuliano bestand aber darauf, daß
italienische Regierung niemals gegen Prinzip der Nationalität an-
kämpfen könne. Minister will uns anscheinend vorbereiten, daß er
bei weiterer Komplikation nicht an Seite Österreichs bleiben kann,
österreichische Regierung wird mit diesem Umstand rechnen müssen.
Weisungsgemäß habe ich Marquis di San Giuliano in Aussprache
zwischen Wien und Berlin noch nicht eingeweiht. Minister sagt mir,
Rußland habe in Belgrad zu Nachgiebigkeit geraten; es werde gut
sein, wenn alle Regierungen diesem Beispiel folgten.
     Österreichischer Botschafter sagt mir ganz geheim, daß in Wien
Entschlossenheit zu aktivem Vorgehen besteht.

                                                                                F l o t o w


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Fiuggi Fönte 24 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt
546 nachm. Eingangsvermerk: 14. Juli nachm. Unter Auslassung der Sätze
»Weisungsgemäß . . . . . . . . . . eingeweiht« und »Österreichischer . . . . . . . .
besteht« und unter Beifügung eingehender Erörterungen Jagows am 15. Juli
dem Botschafter in Wien mitgeteilt (siehe Nr. 46).
3 Siehe Nr. 64