Nr. 423 Der Staatssekretär des Auswärtigen an eine Reihe deutscher diplomatischer Vertreter im Auslande (abgesandt am 30. und 31. Juli), 30. Juli 1914: Difference between revisions

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diplomatischer Vertreter im Ausland<sup>1</sup>'''</font></center><br>


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Ihrer Sprache zu benutzen, <br>
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<sup>1</sup> Nach dem bei den Akten befindlichen, am i. August nach Tanger ab- <br>
<sup>1</sup> Nach dem bei den Akten befindlichen, am 1. August nach Tanger ab- <br>
gesandten, am 17. August aber als unbestellbar zurückgekommenen metallo- <br>
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graphierten Erlaß an den Geschäftsträger in Tanger. Vgl. deutsches <br>
graphierten Erlaß an den Geschäftsträger in Tanger. Vgl. deutsches <br>
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La Paz, Teheran, Bangkok und Kairo. Das für Guatemala bestimmte <br>
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Exemplar des Erlasses ging am 11 . August nach Washington ab. Be- <br>
Exemplar des Erlasses ging am 11 . August nach Washington ab. Be- <br>
züglich des Inhalts des Erlasses vgl. auch Nr. 100.
züglich des Inhalts des Erlasses vgl. auch [[Nr. 100. Der Reichskanzler an die Botschafter in Petersburg, Paris und London, 21. und 22. Juli 1914|Nr. 100]].

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Nr. 423
Der Staatssekretär des Auswärtigen an eine Reihe deutscher diplomatischer Vertreter im Ausland1


Vertraulich!                                    Berlin, den 30. Juli 19142

     Angesichts der Tatsachen, die die österreichisch-ungarische
Regierung in ihrer Note an die serbische Regierung bekanntgegeben
hat, müssen die letzten Zweifel darüber schwinden, daß das Atten-
tat, dem der österreichisch-ungarische Thronfolger und seine
Gemahlin zum Opfer gefallen sind, in Serbien zum mindesten mit
der Konnivenz von Angehörigen der serbischen Regierung und
Armee vorbereitet worden ist. Es ist ein Produkt der groß-
serbischen Bestrebungen, die seit einer Reihe von Jahren eine Quelle
dauernder Beunruhigungen für die österreichisch-ungarische Mon-
archie und für ganz Europa geworden sind.
     In besonders markanter Form trat der großserbische Chauvi-
nismus während der bosnischen Krisis in die Erscheinung. Nur der
weitgehenden Selbstbeherrschung und Mäßigung der österreichisch-
ungarischen Regierung und dem energischen Einschreiten der
Großmächte war es zuzuschreiben, wenn die Provokationen,
welchen Österreich-Ungarn in dieser Zeit von seiten Serbiens aus-
gesetzt war, nicht zum Konflikt führten. Die Zusicherung künfti-
gen Wohlverhaltens, die die serbische Regierung damals gegeben
hat, hat sie nicht eingehalten. Unter den Augen, zum mindesten
unter stillschweigender Duldung des amtlichen Serbiens, hat die
großserbische Propaganda inzwischen fortgesetzt an Ausdehnung
und Intensität zugenommen. Es würde weder mit der Würde noch
mit ihrem Recht auf Selbsterhaltung vereinbar sein, wollte die
österreichisch-ungarische Regierung dem Treiben jenseits der
Grenze noch länger tatenlos zusehen, durch das die Sicherheit und
die Integrität ihrer Gebiete dauernd bedroht wird. Bei dieser
Sachlage müssen das Vorgehen sowie die Forderungen der öster-
reichisch-ungarischen Regierung als gerechtfertigt angesehen
werden.
     Die Antwort der serbischen Regierung auf die Forderungen,
welche die österreichisch-ungarische Regierung am 23. d. M. durch
ihren Vertreter in Belgrad hat stellen lassen, läßt indessen er-
kennen, daß die maßgebenden Faktoren in Serbien nicht gesonnen
sind, ihre bisherige Politik und agitatorische Tätigkeit aufzugeben.
Der österreichisch-ungarischen Regierung wird demnach, will sie
nicht auf ihre Stellung als Großmacht endgültig Verzicht leisten,
nichts anderes übrig bleiben, als ihre Forderungen durch einen
starken Druck und nötigenfalls unter der Ergreifung militärischer
Maßnahmen durchzusetzen.
     Einzelne russische Stimmen betrachten es als selbstverständ-
liches Recht und als die Aufgabe Rußlands, in dem Konflikt
zwischen Österreich-Ungarn und Serbien aktiv für Serbien Partei
zu ergreifen. Für die aus einem solchen Schritte Rußlands resul-
tierende europäische Konflagration glaubt die »Nowoje Wremja« 
sogar, Deutschland verantwortlich machen zu dürfen, wofern es nicht
Österreich-Ungarn zum Nachgeben veranlaßt. Die russische Presse
stellt hiermit die Verhältnisse auf den Kopf. Nicht Österreich-Un-
garn hat den Konflikt mit Serbien hervorgerufen, sondern Serbien
ist es gewesen, das durch eine skrupellose Begünstigung groß-
serbischer Aspirationen, auch in Teilen der österreichisch-ungari-
schen Monarchie, diese selbst in ihrer Existenz gefährdet und Zu-
stände geschaffen hat, die schließlich in der frevelhaften Tat von
Sarajevo ihren Ausdruck gefunden haben. Wenn Rußland in
diesem Konflikt für Serbien eintreten zu müssen glaubt, so ist das
an sich gewiß sein gutes Recht, Es muß sich aber darüber klar
sein, daß es damit die serbischen Bestrebungen auf Unterhöhlung
der Existenzbedingungen der österreichisch-ungarischen Monarchie
zu den seinigen macht, und daß es allein die Verantwortung dafür
trägt, wenn aus dem österreichisch-serbischen Handel, den alle
übrigen Großmächte zu lokalisieren wünschen, ein europäischer
Krieg entsteht. Diese Verantwortung Rußlands liegt klar zutage
und wiegt um so schwerer, als Graf Berchtold Rußland offiziell er-
klärt hat, es beabsichtige weder serbische Gebietsteile zu erwerben
noch den Bestand des serbischen Königreichs anzutasten, sondern
wolle lediglich Ruhe vor den seine Existenz gefährdenden serbischen
Umtrieben haben.

     Die Haltung der k. Regierung in dieser Frage ist deutlich
vorgezeichnet. Die von den Panslawisten gegen Österreich-
Ungarn betriebene Agitation erstrebt in ihrem Endziel mit-
tels der Zertrümmerung der Donaumonarchie die Sprengung oder
Schwächung des Deibundes und in ihrer Folgewirkung eine völlige
Isolierung des Deutschen Reiches. Unser eigenstes Interesse ruft
uns demnach an die Seite Österreich-Ungarns. Die Pflicht, Europa,
wenn irgend möglich, vor einem allgemeinen Kriege zu bewahren,
weist uns gleichzeitig darauf hin, diejenigen Bestrebungen zu
unterstützen, die auf die Lokalisierung des Konflikts hinzielen, ge-
treu den Richtlinien derjenigen Politik, die wir seit nunmehr
44 Jahren im Interesse der Aufrechterhaltung des europäischen
Friedens mit Erfolg durchgeführt haben. Sollte indes wider Er-
hoffen durch ein Eingreifen Rußlands der Brandherd eine Erweite-
rung erfahren, so würden wir getreu unserer Bundespflicht mit der
ganzen Macht des Reichs die Nachbarmonarchie zu unterstützen
haben.
     Ew. pp. bitte ich, vorstehende Mitteilungen zur Regelung
Ihrer Sprache zu benutzen,

                                                                 v.   J a g o w


1 Nach dem bei den Akten befindlichen, am 1. August nach Tanger ab-
gesandten, am 17. August aber als unbestellbar zurückgekommenen metallo-
graphierten Erlaß an den Geschäftsträger in Tanger. Vgl. deutsches
Weißbuch vom Mai 1915, S. 25, Nr. 2.
2 Der Erlaß wurde gesandt am 30. Juli nach Rom (Botschaft), Brüssel, Haag,
Sofia und Mexiko, am 31. Juli nach Konstantinopel, Madrid, Washington,
Athen, Bern, Bukarest, Kopenhagen, Kristiania, Lissabon, Luxemburg,
Stockholm, Bogota, Caracas, Havanna, Lima, Port au Prince, Santiago,
La Paz, Teheran, Bangkok und Kairo. Das für Guatemala bestimmte
Exemplar des Erlasses ging am 11 . August nach Washington ab. Be-
züglich des Inhalts des Erlasses vgl. auch Nr. 100.