Nr. 424 Der Große Generalstab an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914: Difference between revisions

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<sup>1</sup> Generalstab übersandte Abschrift der Meldung des Militärattaches in Paris. <br>
<sup>1</sup> Generalstab übersandte Abschrift der Meldung des Militärattaches in Paris. <br>
Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm. <br>
Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm. <br>
<sup>2</sup> Vermutlich ist die Äußerung in [[Nr. 372 Der Große Generalstab an das Auswärtige Amt, 29. Juli 1914||Nr. 372]] (Frankreich 2. Im Innern) gemeint.
<sup>2</sup> Vermutlich ist die Äußerung in [[Nr. 372 Der Große Generalstab an das Auswärtige Amt, 29. Juli 1914|Nr. 372]] (Frankreich 2. Im Innern) gemeint.

Revision as of 13:19, 9 July 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 424.


Nr. 424
Der Große Generalstab an das Auswärtige Amt1


          Meldung des Militärattachés Paris, ab 91/2 vormittags
     Gestern abend und jetzt in Paris Ruhe. Meldung Janensch und
hiesige Eindrücke bestätigen 29. 7. nachm. schon gemeldete Auf-
fassung, daß in militärischen Maßnahmen vorläufig Abschluß und
keine Steigerung, Örtliche Sicherung der Kunstbauten je nach An-
ordnung der örtlichen Behörden verschieden umfangreich, in und um
Paris anscheinend aus Angst vor Sabotage besonders stark. In
Paris Reservisten nicht einberufen. Kürassierregimenter in
Kasernen. Güterverkehr mindestens teilweise im Gange. Gestern
erteilte Antwort von Viviani an Botschafter scheint im ganzen
richtig. Gemeldete Äußerung des Oberstleutnants Dupont vom
28. 7.2 ist wohl Großtuerei.
                                                       gez. v.  G r i e s h e i m
                                                            Für die Richtigkeit.
                                                    v o n   B a r t e n w e r f f e r
                                                                     Major


1 Generalstab übersandte Abschrift der Meldung des Militärattaches in Paris.
Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm.
2 Vermutlich ist die Äußerung in Nr. 372 (Frankreich 2. Im Innern) gemeint.