Nr. 427 Die österreichisch-ungarische Botschaft an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 2 > Nr. 427.


Nr. 427
Die österreichisch-ungarische Botschaft an das Auswärtige Amt1


                                                         Berlin, den 30. Juli 19142

                                             N o t i z

     Graf Berchtold hat soeben von Herrn von Tschirschky die Mit-
teilung erhalten, daß derselbe vom russischen Botschafter erfahren
hätte, daß die Militärbezirke von Kiew, Odessa, Moskau und Kasan
mobilisiert würden. Rußland fühle sich in seiner Ehre als Groß-
macht gekränkt und zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen ge-
nötigt. Auch unsere galizischen Korpskommanden bestätigen die
russische Mobilisierung, und dieselbe wurde auch, wie der k. u. k.
Militärattache meldet, von Herrn Sasonow dem k. deutschen Bot-
schafter gegenüber nicht mehr geleugnet.
     Graf Berchtold, welcher die k. u. k. Botschaft beauftragt hat,
dies zur Kenntnis der k. deutschen Regierung zu bringen, setzt
hinzu, daß, wenn die russischen Mobilisierungsmaßnahmen nicht
unverzüglich eingestellt werden, unsere allgemeine Mobilisierung aus
militärischen Gründen unverzüglich veranlaßt werden muß.
     Die k. u. k. Regierung hielte es als letzten Versuch zur Hintan-
haltung eines europäischen Krieges für wünschenswert, daß unser
und der k. deutsche Vertreter in Petersburg, eventuell auch in
Paris, ungesäumt angewiesen werden, in freundschaftlicher Weise
den dortigen Regierungen zu erklären, daß eine Fortsetzung der
russischen Mobilisierung in Deutschland und Österreich von Gegen-
maßregeln gefolgt sein müßte, welche unausbleiblich ernste Konse-
quenzen nach sich ziehen würden.
     Selbstverständlich wird sich die k. u. k. Regierung in ihrer
kriegerischen Aktion gegen Serbien nicht beirren lassen.
     Unter Einem ergeht Weisung an die k. u. k. Botschafter in
Petersburg und Paris, die vorerwähnte Erklärung abzugeben, sobald
ihre deutschen Kollegen analoge Instruktionen erhalten haben
werden3.
     Die k. u. k. Regierung meint, es der k. deutschen Regierung
überlassen zu sollen, ob Italien von diesem Schritt zu ver-
ständigen wäre. Der k. u. k. Botschafter in Rom hat für alle Fälle
eine Abschrift unserer bezüglichen Weisung erhalten, um, sobald an
den k. deutschen Botschafter ein gegenständlicher Auftrag ergehen
sollte, die italienische Regierung zu informieren.


1 Nach der nicht unterzeichneten Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm.
3 Siehe Nr. 429.