Nr. 428 Die österreichisch-ungarische Botschaft an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914: Difference between revisions

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<sup>1</sup> Nach der nicht unterzeichneten Ausfertigung. <br>
<sup>1</sup> Nach der nicht unterzeichneten Ausfertigung. <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm. <br>
<sup>2</sup> Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm. <br>
<sup>3</sup>Vgl. Nr. 419.
<sup>3</sup>Vgl. [[Nr. 419 Der Botschafter in Rom an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914|Nr. 419]].

Revision as of 13:29, 9 July 2015

WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 428.


Nr. 428
Die österreichisch-ungarische Botschaft an das Auswärtige Amt1


                                                  Berlin, den 30. Juli 19142

                                        N o t i z

     Auszug aus einer Weisung des Grafen Berchtold an Herrn
von Merey in Rom ddo. 28. Juli :

            »Ich habe dem italienischen Botschafter erwidert, daß
       unser Streitfall mit Serbien nur dieses und uns angehe, daß
       wir an keine territorialen Erwerbungen dächten, eine Be-
       setzung serbischen Gebietes daher nicht in Frage komme.
            Auf den Wunsch Herzogs von Avarna, hierüber eine
       bindende Erklärung zu erhalten, entgegnete ich, dies sei aus
       dem Grunde nicht möglich, weil derzeit natürlich nicht vor-
       auszusehen sei, ob wir nicht gegen unseren Willen durch
       den Verlauf der Kriegsereignisse gezwungen werden
       würden, serbisches Territorium okkupiert zu halten. Bei
       normaler Abwickelung sei dies allerdings nicht zu er-
       warten, da wir absolut kein Interesse hätten, die Zahl
       unserer serbischen Untertanen noch zu vermehren.
            Ew. Exz. wollen hiervon        Marquis di San Giuliano Mit-
       teilung machen und hinsichtlich der auf Art. VII des Drei-
       bundvertrages abgeleiteten Kompensationsansprüche noch
       bemerken:             Wie bereits Herzog von Avarna gegenüber hervor-
       gehoben, liegt die Erwerbung von serbischem Territorium
       durchaus nicht in unseren Absichten, sollten wir uns aber
       dennoch gezwungen sehen, zu einer nicht als nur vorüber-
       gehend anzusehenden Besetzung serbischen Gebietes zu
       schreiten, so sind wir bereit, für diesen Fall mit Italien in
       einen Meinungsaustausch über eine Kompensation einzu-
       treten.
            Andererseits müssen wir von Italien erwarten, daß es
       den Verbündeten in seiner Aktion nicht behindern, vielmehr
       seine in Aussicht gestellte bundesfreundliche Haltung uns
       gegenüber unentwegt beibehalten werde.
            Für Ew. Exz. persönliche Kenntnisnahme füge ich
       hinzu, daß ich mich zu diesem Entgegenkommen ent-
       schlossen habe, weil es sich gegenwärtig um ein großes
       Spiel handelt, welches an sich mit bedeutenden Schwierig-
       keiten verbunden und ohne festen Zusammenhalt der Drei-
       bundmächte gänzlich undurchführbar wäre.
            Vorstehendes auch zur entsprechenden Verwertung
       gegenüber Ihren Kollegen vom Dreibunde.« 

     Graf Berchtold, welcher diese k. u. k. Botschaft beauftragt hat,
vorstehendes zur Kenntnis der k. deutschen Regierung zu
bringen, hat den Eindruck, daß an manchen Stellen in Italien [an] Kom-
pensationen auf Kosten unserer Gebiete mit italienischer Bevöl-
kerung, speziell etwa des Trentino, gedacht werde.
     Graf Berchtold erklärt demgegenüber auf das ausdrücklichste,
daß die Frage einer Loslösung irgendeines Teiles der Monarchie nicht
einmal zur Diskussion gestellt werden dürfe3.


1 Nach der nicht unterzeichneten Ausfertigung.
2 Eingangsvermerk des Auswärtigen Amts: 30. Juli nachm.
3Vgl. Nr. 419.