Nr. 448 Der Botschafter in Wien an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914

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Nr. 448
Der Botschafter in Wien an das Auswärtige Amt1


Telegramm 141                               Wien, den 30. Juli 19142

     Habe Graf Berchtold wegen des Widerspruchs zwischen meiner
und Herrn Schebekos Meldung über des letzteren Unterredung mit
dem Minister interpelliert3. Graf Berchtold bemerkte, es hege in
der Tat, wie Ew. Exz. annehmen, ein Mißverständnis, und zwar au
russischer Seite vor. Herr von Schebeko sei davon ausgegangen,
daß Graf Szápáry mit Sasonow eine freundschaftliche Unterredung
gehabt habe, auch über die Note an Serbien, und habe daran an-
knüpfend geäußert: »ce serait utile de continuer cette conversation«.
Hier habe er, der Minister, allerdings bemerkt, daß Graf Szápáry
wohl ermächtigt gewesen sei, »Erläuterungen« zu der Note zu geben,
daß er es aber bestimmt ablehnen müsse, über die einzelnen Punkte
der Note an Serbien — deren Berechtigung usw. — zu diskutieren.
Hieraus habe Herr Schebeko wohl abgeleitet, daß Österreich über-
haupt nicht mit Rußland reden wolle.
     Diese Folgerung sei um so weniger berechtigt gewesen, als
Herr Schebeko dann im Laufe der Unterhaltung weiter geäußert
habe: »nous pourrions aussi causer de nos propres affaires«, und er,
der Minister, sich dieser Anregung gegenüber durchaus nicht ab-
lehnend verhalten habe.
     Nachdem er, Graf Berchtold, auch schon durch Graf Szápáry
von diesem Mißverständnis Meldung erhalten und gleichzeitig unsere
dringende Anregung erfolgt sei, in Konversation mit Rußland einzu-
treten, habe er Graf Szápáry sofort entsprechende Instruktion
erteilt (chiffr. Telegramm Nr. 135)4.

                                                            T s c h i r s c h k y


1 Nach der Entzifferung.
2 Aufgegeben in Wien 850 nachm. , angekommen im Auswärtigen Amt 1025 nachm.
Eingangsvermerk: 30. Juli nachm. Am 31. Juli, nach Vornahme kleiner
Änderungen, von Jagow telegraphisch dem Botschafter in London »zur
Verwertung« mitgeteit, 220 vorml. Zum Haupttelegraphenamt
3 Siehe Nr. 396.
4 Siehe Nr. 433.