Nr. 492 Der Reichskanzler an den Botschafter in Rom, 31. Juli 1914

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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 492.


Nr. 492
Der Reichskanzler an den Botschafter in Rom1


Telegramm 150
Dringend !                                         Berlin, den 31. Juli 19142

     Trotzdem unsere Vermittlungsaktion noch schwebte, und obwohl
wir selbst keinerlei Mobilmachungsmaßnahmen getroffen hatten3, hat
Rußland Mobilisierung seiner gesamten Armee und Flotte, also auch
gegen uns, verfügt. Wir haben darauf drohende Kriegsgefahr erklärt,
welcher Mobilmachung folgen muß4, falls nicht Rußland binnen
zwölf Stunden alle Kriegsmaßnahmen gegen uns und Österreich ein-
stellt. Mobilmachung bedeutet Krieg. Wir haben Frankreich Frage
vorgelegt, ob es in einem deutsch-russischen Kriege neutral bleiben
will. Frist achtzehn (18) Stunden. Wenn Frankreichs Antwort, wie
bestimmt zu erwarten, negativ ausfällt, wird alsbald auch Krieg
zwischen Frankreich und uns erklärt werden müssen.

     Wir rechnen bestimmt darauf, daß Italien seinen eingegangenen
Verpflichtungen nachkommt.

                                                  B e t h m a n n   H o l l w e g


1 Nach dem Konzept. Entwurf von Jagows Hand mit Ergänzungen des
Reichskanzlers. Siehe dazu auch Nr. 488.
2 330 nachm. zum Haupttelegraphenamt.
3 »und obwohl . . . . . . . . . . . getroffen hatten« vom Kanzler beigefügt.
4 Hinter »muß« in Jagows Entwurf zunächst folgendes »das bedeutet un-
vermeidlich Krieg« vom Kanzler gestrichen, der dafür den Satz »falls
nicht . . . . . . . . . . bedeutet Krieg« einfügte.