Nr. 508 Der Reichskanzler an den Botschafter in Konstantinopel, 31. Juli 1914: Difference between revisions
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Ew. pp. sind zur alsbaldigen Unterzeichnung ermächtigt<sup>4</sup>, jedoch <br> | Ew. pp. sind zur alsbaldigen Unterzeichnung ermächtigt<sup>4</sup>, jedoch <br> | ||
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WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 508.
Telegramm 290
Dringend ! Berlin, den 31. Juli 19142
Geheim !
Bitte Großwesir umgehend mitteilen, daß wir mit von Pforte
gewünschter Vertragsdauer bis 1918 einverstanden und zum sofor-
tigen Abschluß bereit sind3. In Wien und Rom treten wir für Aus-
dehnung deutsch-türkischen Vertrags auf Dreibund ein.
Ew. pp. sind zur alsbaldigen Unterzeichnung ermächtigt4, jedoch
ist vorher festzustellen, ob Türkei im jetzigen Kriege auch nennens-
werte Aktion gegen Rußland unternehmen kann und wird. Im ver-
neinenden Falle würde Bündnis selbstverständlich wertlos sein und
wäre nicht zu zeichnen.
B e t h m a n n H o l l w e g
1 Nach dem Konzept. Entwurf von Rosenbergs Hand mit Änderungen des
Reichskanzlers.
2 645 nachm. zum Haupttelegraphenamt.
3 Siehe Nr. 320 und 411; vgl. auch Nr. 517.
4 Hinter »ermächtigt« zunächst von Rosenberg Niedergeschriebenes: »Zur
ausschl. persönlichen Information. An Vertragsdauer darf Bündnis nicht
scheitern. Ew. Exz. wollen daher äußerstenfalls auch siebenjährigen Ver-
trag bewilligen« vom Kanzler gestrichen, der dafür den (oben im Text)
wiedergegebenen Zusatz »jedoch ist vorher . . . . . . . . . . . . nicht zu zeichnen«
beifügte.