Nr. 508 Der Reichskanzler an den Botschafter in Konstantinopel, 31. Juli 1914: Difference between revisions
m (Text replacement - "Kriegsausbruch 1914 — Volume 1" to "Kriegsausbruch 1914 — Volume 3") |
No edit summary |
||
Line 25: | Line 25: | ||
Reichskanzlers. <br> | Reichskanzlers. <br> | ||
<sup>2</sup> 6<sup>45</sup> nachm. zum Haupttelegraphenamt. <br> | <sup>2</sup> 6<sup>45</sup> nachm. zum Haupttelegraphenamt. <br> | ||
<sup>3</sup> Siehe Nr. 320 und 411; vgl. auch Nr. 517. <br> | <sup>3</sup> Siehe [[Nr. 320 Der Reichskanzler an den Botschafter in Konstantinopel, 28. Juli 1914|Nr. 320]] und [[Nr. 411 Der Botschafter in Konstantinopel an das Auswärtige Amt, 30. Juli 1914|411]]; vgl. auch [[Nr. 517 Der Botschafter in Konstantinopel an das Auswärtige Amt, 31. Juli 1914|Nr. 517]]. <br> | ||
<sup>4</sup> Hinter »ermächtigt« zunächst von Rosenberg Niedergeschriebenes: »Zur <br> | <sup>4</sup> Hinter »ermächtigt« zunächst von Rosenberg Niedergeschriebenes: »Zur <br> | ||
ausschl. persönlichen Information. An Vertragsdauer darf Bündnis nicht <br> | ausschl. persönlichen Information. An Vertragsdauer darf Bündnis nicht <br> |
Latest revision as of 13:13, 7 August 2015
WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 3 > Nr. 508.
Telegramm 290
Dringend ! Berlin, den 31. Juli 19142
Geheim !
Bitte Großwesir umgehend mitteilen, daß wir mit von Pforte
gewünschter Vertragsdauer bis 1918 einverstanden und zum sofor-
tigen Abschluß bereit sind3. In Wien und Rom treten wir für Aus-
dehnung deutsch-türkischen Vertrags auf Dreibund ein.
Ew. pp. sind zur alsbaldigen Unterzeichnung ermächtigt4, jedoch
ist vorher festzustellen, ob Türkei im jetzigen Kriege auch nennens-
werte Aktion gegen Rußland unternehmen kann und wird. Im ver-
neinenden Falle würde Bündnis selbstverständlich wertlos sein und
wäre nicht zu zeichnen.
B e t h m a n n H o l l w e g
1 Nach dem Konzept. Entwurf von Rosenbergs Hand mit Änderungen des
Reichskanzlers.
2 645 nachm. zum Haupttelegraphenamt.
3 Siehe Nr. 320 und 411; vgl. auch Nr. 517.
4 Hinter »ermächtigt« zunächst von Rosenberg Niedergeschriebenes: »Zur
ausschl. persönlichen Information. An Vertragsdauer darf Bündnis nicht
scheitern. Ew. Exz. wollen daher äußerstenfalls auch siebenjährigen Ver-
trag bewilligen« vom Kanzler gestrichen, der dafür den (oben im Text)
wiedergegebenen Zusatz »jedoch ist vorher . . . . . . . . . . . . nicht zu zeichnen«
beifügte.