Nr. 511 Der luxemburgische Staatsminister und Präsident der Regierung an das Auswärtige Amt, 31. Juli 1914: Difference between revisions
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Telegramm (ohne Nummer) Luxemburg, den 31. Juli 1914<sup>1</sup> | Telegramm (ohne Nummer) Luxemburg, den 31. Juli 1914<sup>1</sup><br> | ||
Das wegen Erklärung des Kriegszustandes auf die luxem- | Das wegen Erklärung des Kriegszustandes auf die luxem- <br> | ||
burgische Grenze ausgedehnte Ausfuhrverbot von Lebensmitteln usw. | burgische Grenze ausgedehnte Ausfuhrverbot von Lebensmitteln usw. <br> | ||
widerspricht den Bestimmungen des freien Verkehrs zwischen den | widerspricht den Bestimmungen des freien Verkehrs zwischen den <br> | ||
Zollvereinsstaaten. Es schädigt in höchstem Maße hiesige Bevöl- | Zollvereinsstaaten. Es schädigt in höchstem Maße hiesige Bevöl- <br> | ||
kerung, namentlich die schwere Eisenindustrie, die zu drei Vierteln | kerung, namentlich die schwere Eisenindustrie, die zu drei Vierteln <br> | ||
in rein deutschen Händen sich befindet und wegen Kohlen- und | in rein deutschen Händen sich befindet und wegen Kohlen- und <br> | ||
Wagenmangels still zu liegen droht. Bitte daher auf das dringendste, | Wagenmangels still zu liegen droht. Bitte daher auf das dringendste, <br> | ||
für die deutsch-luxemburgische Grenze Ausnahme gestatten. Groß- | für die deutsch-luxemburgische Grenze Ausnahme gestatten. Groß- <br> | ||
herzogliche Regierung ist bereit, absolut alle Maßregeln zu treffen, | herzogliche Regierung ist bereit, absolut alle Maßregeln zu treffen, <br> | ||
um Mißbrauch zu verhindern. | um Mißbrauch zu verhindern.<br> | ||
Staatsmmister E y s c h e n | Staatsmmister E y s c h e n <br> | ||
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<sup>1</sup> Aufgegeben in Luxemburg 6<sup>21</sup> nachm ; eingegangen im Auswärtigen Amt | <sup>1</sup> Aufgegeben in Luxemburg 6<sup>21</sup> nachm ; eingegangen im Auswärtigen Amt <br> | ||
7<sup>50</sup> nachm. Eingangsvermerk des Amts: 31. Juli nachm. | 7<sup>50</sup> nachm. Eingangsvermerk des Amts: 31. Juli nachm. |
Revision as of 13:25, 15 July 2015
WWI Document Archive > Official Papers > Die Deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914 — Volume 1 > Nr. 511.
Telegramm (ohne Nummer) Luxemburg, den 31. Juli 19141
Das wegen Erklärung des Kriegszustandes auf die luxem-
burgische Grenze ausgedehnte Ausfuhrverbot von Lebensmitteln usw.
widerspricht den Bestimmungen des freien Verkehrs zwischen den
Zollvereinsstaaten. Es schädigt in höchstem Maße hiesige Bevöl-
kerung, namentlich die schwere Eisenindustrie, die zu drei Vierteln
in rein deutschen Händen sich befindet und wegen Kohlen- und
Wagenmangels still zu liegen droht. Bitte daher auf das dringendste,
für die deutsch-luxemburgische Grenze Ausnahme gestatten. Groß-
herzogliche Regierung ist bereit, absolut alle Maßregeln zu treffen,
um Mißbrauch zu verhindern.
Staatsmmister E y s c h e n
1 Aufgegeben in Luxemburg 621 nachm ; eingegangen im Auswärtigen Amt
750 nachm. Eingangsvermerk des Amts: 31. Juli nachm.