Nr. 511 Der luxemburgische Staatsminister und Präsident der Regierung an das Auswärtige Amt, 31. Juli 1914
Telegramm (ohne Nummer) Luxemburg, den 31. Juli 19141
Das wegen Erklärung des Kriegszustandes auf die luxem-
burgische Grenze ausgedehnte Ausfuhrverbot von Lebensmitteln usw.
widerspricht den Bestimmungen des freien Verkehrs zwischen den
Zollvereinsstaaten. Es schädigt in höchstem Maße hiesige Bevöl-
kerung, namentlich die schwere Eisenindustrie, die zu drei Vierteln
in rein deutschen Händen sich befindet und wegen Kohlen- und
Wagenmangels still zu liegen droht. Bitte daher auf das dringendste,
für die deutsch-luxemburgische Grenze Ausnahme gestatten. Groß-
herzogliche Regierung ist bereit, absolut alle Maßregeln zu treffen,
um Mißbrauch zu verhindern.
Staatsmmister E y s c h e n
1 Aufgegeben in Luxemburg 621 nachm ; eingegangen im Auswärtigen Amt
750 nachm. Eingangsvermerk des Amts: 31. Juli nachm.