Nr. 511 Der luxemburgische Staatsminister und Präsident der Regierung an das Auswärtige Amt, 31. Juli 1914
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Telegramm (ohne Nummer) Luxemburg, den 31. Juli 19141
Das wegen Erklärung des Kriegszustandes auf die luxem- burgische Grenze ausgedehnte Ausfuhrverbot von Lebensmitteln usw. widerspricht den Bestimmungen des freien Verkehrs zwischen den Zollvereinsstaaten. Es schädigt in höchstem Maße hiesige Bevöl- kerung, namentlich die schwere Eisenindustrie, die zu drei Vierteln in rein deutschen Händen sich befindet und wegen Kohlen- und Wagenmangels still zu liegen droht. Bitte daher auf das dringendste, für die deutsch-luxemburgische Grenze Ausnahme gestatten. Groß- herzogliche Regierung ist bereit, absolut alle Maßregeln zu treffen, um Mißbrauch zu verhindern. Staatsmmister E y s c h e n
1 Aufgegeben in Luxemburg 621 nachm ; eingegangen im Auswärtigen Amt 750 nachm. Eingangsvermerk des Amts: 31. Juli nachm.